Mittel des DigitalPaktes gesondert ausweisen; Landkreistag fordert Transparenz bei der Mittelverwendung

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hat öffentlich mehrfach darauf hingewiesen, dass die DigitalPakt-Mittel für die digitale Ausstattung von Schulen vorgesehen seien. Auch auf der Homepage des Bundesbildungsministeriums wird in einem FAQ-Bereich darauf hingewiesen, dass es beim DigitalPakt darum geht, die infrastrukturellen Grundlagen für digitale Bildung in deutschen Schulen zu schaffen und Investitionshilfen als Anschub zu leisten. „Natürlich kommen auch auf die Länder damit Anforderungen zu, etwa in der Lehrerqualifizierung oder in der Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten zur Nutzung der neuen Medien“, ergänzt Schartz. Aber auch die Schulträger seien zusätzlich gefordert - etwa in der Entwicklung von Medienentwicklungskonzepten zusammen mit der Schule und dem Ausbau der Wartung und Betreuung der schulischen IT. Schartz legt daher großen Wert darauf, dass bei der Verwendung der Bundesmittel ein Höchstmaß an Transparenz auch für die kommunalen Schulträger hergestellt werde. Dies werde am besten mit einer transparenten, separaten Haushaltsstelle für die Einnahmen und Ausgaben des DigitalPaktes gewährleistet.