Landkreistag fordert angemessene Beteiligung des Landes an den Kosten der Kindertagesbetreuung

„Leider haben die Gespräche zur Finanzierung, die mit dem Land wiederholt geführt wurden, zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt,“ so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Günther Schartz. „Wir hätten uns eine Verhandlung auf Augenhöhe gewünscht, bei der die kommunalen Spitzenverbände auf mehr Verständnis für die aktuelle Situation gehofft haben. Es geht nicht nur um die Umsetzung der Qualitätsanforderungen, sondern auch um eine Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf eine siebenstündige Betreuung inkl. Mittagessen, die Rekrutierung des notwendigen Fachpersonals, die Investitionen für Neu- und Umbauten und damit selbstverständlich um eine adäquate Beteiligung des Landes an den Kosten der Kommunen,“ so Landrat Schartz weiter. Der Landkreistag bedaure außerordentlich die unbefriedigende Situation der Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die einerseits einen Rechtsanspruch sicherzustellen hätten, der ggf. von den Eltern erfolgreich eingeklagt werde, andererseits aber gegenüber den kommunalen und freien Trägern der Kindertageseinrichtungen die finanzielle Verantwortung zu übernehmen habe.

Mittlerweile würden rd. 480 Mio. € aus den finanziellen Mitteln, die eigentlich den Kommunen zur Verfügung stehen, ausschließlich für die Personalkosten in Kindertagesstätten bezahlt, sodass die prekäre finanzielle Situation vieler Kommunen u. a. diesem Verfahren geschuldet sei.

„Die Landkreise müssen endlich in die Lage versetzt werden, ihrer Aufgabe als Steuerungs- und Planungsbehörde für die Kindertagesbetreuung gerecht zu werden, um die von den Eltern gewünschte Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen,“ so Schartz abschließend.

In diesem Zusammenhang bedaure er außerordentlich - so der Vorsitzende des Landkreistages -, dass das Land in den Gesprächen zur Kita-Novelle eine seit Jahren verhandelte offene Frage endgültig verneint habe. Seit der schrittweisen Einführung der Beitragsfreiheit beim Besuch eines Kindergartens für Kinder ab einem Jahr sind bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe rd. 75 Mio. € als offener Betrag aufgelaufen, der nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände vom Land zu ersetzen ist. „Die vom Land eingeführte Elternbeitragsfreiheit führt zu erheblichen Einnahmeausfällen bei den Jugendhilfeträgern und ist entsprechend des Konnexitätsgrundsatzes vom Land in voller Höhe zu erstatten, wie es auch die Begründung zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit vorsieht,“ so Schartz weiter. „Wir bedauern es sehr, dass sich nach einer über sechsjährigen Verhandlungsdauer das Land uneinsichtig zeigt und nun der Landkreistag gemeinsam mit dem Städtetag die Erfolgsaussichten für eine Klage gegen das Land prüfen lässt. Auch hier hätten wir uns einen faireren Umgang miteinander gewünscht.“