Lohnsteigerungen im privaten Busgewerbe - Land muss Mehrkosten vorlegen

Selbstverständlich sieht auch der Landkreistag das Erfordernis, den Tarifstreit schnellstmöglich zu einem Ende zu führen. Dass das Land nach einer Presseverlautbarung des Mobilitätsministeriums vom heutigen Tage aber die Zusicherung abgibt, die „Tarifsteigerungen durch öffentliche Mittel von Land und Kommunen aufzufangen“, ohne dies vorher mit den Kommunen verbindlich abzustimmen, nimmt der Landkreistag dann doch mit Verwunderung zur Kenntnis. Er geht daher davon aus, dass das Land als Hüter der Kommunalfinanzen im Ergebnis die vollen Mehrkosten übernehmen wird. Dafür spricht im Übrigen auch, dass das Land mit dem kürzlich erlassenen neuen Nahverkehrsgesetz den ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe der Kommunen ausgestaltet hat. Fazit: Die erforderlichen Mittel für die Lohnsteigerungen sind daher den Kommunen zur Verfügung zu stellen, getreu dem Grundsatz „wer bestellt, bezahlt“. Damit ist dann nicht nur dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung Rechnung getragen, sondern vor allem auch der Weg zu einem Ende des Tarifstreits im privaten Busgewerbe geebnet, ein Ziel, das im Interesse aller liegt.