Gesundheitsversorgung - Nach der Reform ist vor der Reform

Seit Monaten stehen die Landrätinnen und Landräte in einem intensiven Austausch mit allen relevanten Akteuren zur Sicherung der stationären und ambulanten Versorgung. Immer wieder wird auf die drohenden Folgen für die Gesundheitsversorgung in den Landkreisen hingewiesen.

Die Landkreise haben einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag der stationären Versorgung. Daher rechnen sie in Rheinland-Pfalz aufgrund des Bundesgesetzes spätestens mittelfristig mit negativen Auswirkungen sowohl auf die Gesundheitsversorgung vor Ort als auch auf die kommunalen Haushalte. „In Zeiten bestehender Rekorddefizite ist absehbar, dass das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die äußerst angespannte Situation der Kreishaushalte noch weiter verschärfen wird, weil die Finanzierung gerade kleinerer Krankenhäuser in ländlichen Regionen immer schwieriger wird“, so die Landräte Hans-Ulrich Ihlenfeld und Achim Hallerbach.

Der Landkreistag Rheinland-Pfalz fordert daher von Bund und Land dringend Unterstützung für jetzt in Schieflage geratende Krankenhäuser! Diese ist schon aus dem Anspruch gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum geboten.

Fest steht: Die Landrätinnen und Landräte tragen keine Verantwortung für absehbar steigende Defizite der Krankenhäuser. Ganz im Gegenteil: Bis zuletzt wurde auf die sich immer weiter zuspitzende finanzielle Situation der Krankenhäuser in den Landkreisen hingewiesen. Im Übrigen wirkt sich das Spargesetz nicht nur negativ auf die Krankenhausversorgung aus, sondern auch auf den Rettungsdienst, niedergelassene Ärzte und die Arzneimittelversorgung in der Fläche. Damit werden auch die Folgen der seit Jahren unterbliebenen Krankenhausplanung der Landesregierung spürbar.

Wir erkennen an: Das Gesundheitswesen braucht dringend Strukturreformen. Standards müssen auf den Prüfstand, es muss eine effektivere Patientensteuerung geben, Doppeluntersuchungen sind zu vermeiden. Zudem müssen wenigstens mittelfristig die Beitragszahler von den Kosten der Leistungen für Grundsicherungsbezieher entlastet werden. Dies darf aber nicht im Wege ungeordneter Insolvenzen von Krankenhäusern geschehen, die die stationäre Patientenversorgung gefährden.

Deshalb gilt: Nach der Reform ist vor der Reform. Die Landrätinnen und Landräte setzen sich weiter für eine dauerhaft bezahlbare, erreichbare und am Stand des medizinischen Fortschritts orientierte Gesundheitsversorgung in unseren Landkreisen ein.