In Rheinland-Pfalz betrifft dies insbesondere die Schulträger der Grundschulen sowie die örtlichen und überörtlichen Jugendhilfeträger. Die Landkreise übernehmen hierbei eine zentrale Rolle bei Planung, Koordination und Finanzierung der Betreuungsangebote in Trägerschaft der Gemeinden und freien Träger. Eine enge Abstimmung zwischen Schulträgern, Jugendämtern und Landkreisen ist erforderlich, um bedarfsgerechte Angebote, Personalstrukturen und Räumlichkeiten rechtzeitig bereitzustellen.
Gemeinsam mit den Schulträgern der Grundschulen und den zuständigen Jugendämtern bereiten wir uns derzeit auf die schrittweise Umsetzung vor – mit dem Ziel, allen Familien in Rheinland-Pfalz ein verlässliches und qualitätsgesichertes Ganztagsangebot zu ermöglichen.


