Landkreise haben Eckpunkte für E-Government aufgestellt
Schartz ergänzt, dass es beim Thema E-Government seit vielen Jahren eine gute Zusammenarbeit und die gemeinsame Nutzung von Komponenten gibt. „Das wollen und müssen wir ausbauen", ist er sich sicher. Der Landkreistag habe daher bereits im Frühjahr allen Landkreisen empfohlen, das Model des Ebenen übergreifenden E-Government, wie es im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Modellkommune E-Government“ vom und im Landkreis Cochem-Zell entwickelt wurde, flächendeckend umzusetzen. Dazu gibt es einen einstimmigen Beschluss der Landrätekonferenz.
Die Dienstleistung muss im Vordergrund stehen, nicht die Verwaltungshierarchie
„Unser Ziel muss eine enge Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen sein, denn der Bürger fragt nicht nach der Organisation, sondern nach der Verwaltungsdienstleistung, die benötigt wird", bekräftigt Schartz. Er ergänzt: „Beim E-Government darf es keine ‚Kirchtürme‘ geben“. In vielen Landkreisen sei man bereits auf dem gemeinsamen Weg. Das gelte jedoch für alle Ebenen. Besonders positiv bewertet er, dass das Land nunmehr auch bereit sei, Komponenten zu nutzen, die im kommunalen Umfeld entwickelt wurden.
Fach-Arbeitsgruppe klärt weitere Details
Ein gutes Beispiel ist aus Sicht des Landkreistages die Einführung der E-Akte, wo die Kommunen bereits vielfältige Ansätze verfolgten. So sei es für viele heute selbstverständlich, mit den Gerichten weitgehend „elektronische“ Akten auszutauschen. „Bereits vor rd. zehn Jahren hat der Rhein-Hunsrück-Kreis mit der Uni Kaiserslautern einen Pilotversuch zur Auswahl und Einführung eines DMS, wie man damals formulierte, durchgeführt". Der Landkreistag hat eine AG gegründet, um die Kreise bei der systematischen Einführung und Umsetzung des E-Akten-Konzepts zu unterstützen. Hier steht kein Landkreis am Anfang, wenn auch noch keiner wirklich fertig ist, gibt der Vorsitzende seine Einschätzung der Situation wieder.
Gesamtstrategie und Finanzen sollen mit Ministerpräsidentin Dreyer besprochen werden
Abschließend muss allerdings auch die Frage, wer das alles bezahlen soll, angesprochen werden. Schartz möchte die Frage der Finanzierung der Umsetzung des OZG und des Landes-E-Government-Gesetzes ungern mit der grundsätzlichen Finanzierungsfrage für die Kommunen und insbesondere für den ländlichen Raum verknüpft sehen. Die bisher geführten Gespräche gäben Anlass zu der Hoffnung, dass eine zügige Einigung bei diesem so wichtigen Thema erreichbar sei, so Schartz abschließend.
Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich diesbezüglich in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsidentin Dreyer gewandt, auch, um die „gesamtstrategische“ Umsetzung von E-Government in allen staatlichen und kommunalen Verwaltungen gemeinsam anzugehen.