Aufgaben

Aufgaben des Landkreistages Rheinland-Pfalz

Der Landkreistag Rheinland-Pfalz ist der kommunale Spitzenverband der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz; ihm gehören außerdem der Bezirksverband Pfalz (sonstiges Mitglied), die Pfälzische Pensionsanstalt sowie die Rheinischen Versorgungskassen (fördernde Mitglieder) an. Er wurde am 7. November 1947 auf der Domäne Niederhausen - Schloss Böckelheim im Landkreis Bad Kreuznach gegründet.

Der rheinland-pfälzische Landkreistag hat die Aufgabe:

  • Die Rechtsstellung und Selbstverwaltung der Kreise im Rahmen der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung des Bundes und des Landes zu wahren und ihre Entwicklung zu fördern.
  • Die gemeinsamen Belange der Kreise in Rheinland-Pfalz gegenüber dem Landtag und der Landesregierung zu vertreten und diese bei der Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu beraten.      

  • Den Erfahrungsaustausch unter seinen Mitgliedern zu vermitteln, sie in Rechts- und Verwaltungsfragen zu beraten und die Öffentlichkeit über Aufgaben, Einrichtungen und Probleme der Kreise zu unterrichten.
  • Die rheinland-pfälzischen Kreise im Deutschen Landkreistag, ihrem kommunalen Spitzenverband auf Bundesebene, und in öffentlichen oder privaten Institutionen zu vertreten sowie die Zusammenarbeit zu pflegen.

Der Landkreistag orientiert sich von seinen Aufgaben her, wie die ihn tragenden Kreise und seine weiteren Mitglieder, an dem Wohl aller Bürger: Er tritt damit als Sprecher öffentlicher Anliegen auf, nicht privater Sonderinteressen.

Oberstes Organ des Landkreistages ist die Hauptversammlung. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der 24 Landkreise und dem Bezirksverband Pfalz.

Von der Hauptversammlung werden die weiteren Organe des Landkreistages gewählt.

                 Satzung des Landkreistages Rheinland-Pfalz

Die Satzung unseres Verbandes ist nachfolgend in ihrer aktuellen Fassung wiedergegeben.

Download