Ab Montag, 26. Oktober 2020, dürfen private Feierlichkeiten „in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen“ nur noch mit maximal 25 insgesamt anwesenden Personen stattfinden. Diese Regelung hat der rheinland-pfälzische Ministerrat heute beschlossen. Sie gilt für ganz …