Gesundheit

Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Günther Schartz, Vorsitzender des Landkreistages, begrüßt diesen Gesetzentwurf, der mit Sicherheit zu einer besseren Ärzteversorgung in ländlichen Regionen führt, fordert aber zugleich eine Ergänzung für die Ärzte bei den Gesundheitsämtern.

„Es wäre jetzt richtig diese Zugangserleichterung auch auf Ärzte auszuweiten, die später in den Gesundheitsämtern arbeiten“, so Schartz. Hier herrsche die gleiche Personalnot, wie bei der allgemeinärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen. Erst vor Kurzem wurde die Situation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landtag diskutiert und ein erheblicher Personalmangel, sowie zunehmende Probleme bei der Personalfindung attestiert. Schartz nimmt diese Diskussion zum Anlass, eine Erweiterung des entsprechenden Staatsvertrages zu fordern. Der Ansatz des Gesetzes nicht nur auf die Abiturnote abzustellen, sondern auch auf andere Faktoren, die für den Arztberuf wichtig sind, ist begrüßenswert, würde aber auch für den Dienst bei den Gesundheitsämtern zutreffen. Deshalb solle der gesetzliche Rahmen erweitert werden.

Die unbesetzten Stellen bei den Gesundheitsämtern schränken die Möglichkeiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes schon jetzt ein, obwohl der Aufgabekatalog wegen der vielfältigen Überwachungsaufgaben der Ämter immer größer wird. Genauso sind die Ämter für zahlreiche Pflichtuntersuchungen zuständig.

Er hat beantragt, dass sich der Kommunale Rat in seiner Sitzung am 08.04.2019 mit der ärztlichen Versorgung befasst. Die Gelegenheit bestehe jetzt mit der „Einfügung weniger Worte“ in den Staatsvertrag und in den Gesetzentwurf.

Genauso ist es nach Auffassung des Landkreistages wichtig die Vergütungsregelungen für die Amtsärzte anzupassen. Einen entsprechenden Beschluss, dies anzupacken, hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages in seiner letzten Sitzung im Januar dieses Jahres gefasst.

In Rheinland-Pfalz sind allein die Landkreise Träger der Gesundheitsämter, auch für die kreisfreien und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.