„Der Landkreistag Rheinland-Pfalz begrüßt, dass der Bund auch den rheinland-pfälzischen Kommunen Unterstützung bei der Frage der kommunalen Altschulden in Aussicht gestellt hat.“ Dies dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Verantwortung für die unverändert katastrophale Finanzlage - nach dem gestern veröffentlichten Finanzreport der Bertelsmann Stiftung liegen 10 der zwanzig deutschlandweit am höchsten verschuldeten Kommunen in Rheinland-Pfalz - beim Land liege. „Der Schuldenberg ist nicht etwa gottgegeben, sondern Folge einer seit Jahrzehnten unzureichenden Finanzierung der kommunalen Ebene durch das Land“, so Schartz unter Verweis u. a. auf den jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße, auch die Neufassung des Landesfinanzausgleichs (LFAG) aus dem Jahr 2014 dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Mit Blick auf die laufende Novellierung des Kindertagesstättengesetzes mahnt Schartz an: „Stoppt die Entnahme des Personalkostenanteils des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich (in 2019: 435 Mio. €) und bezahlt diesen aus originären Landesmitteln.“ Damit würde sofort ein wesentlicher Beitrag zur Besserstellung der Kommunalhaushalte geleistet.
Die Ankündigung des Bundes sei zudem Grund genug, endlich eine durchgreifende Entschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen auf den Weg zu bringen. Dies gelte im Übrigen unabhängig davon, ob der Bund tatsächlich in die Altschuldentilgung einsteige. Der 2012 eingesetzte Kommunale Entschuldungsfonds (KEF-RP) reiche ganz offenkundig nicht aus; auch das neue Aktionsprogramm „Kommunale Liquiditätskredite“ leiste kaum einen Beitrag zur Tilgung der Altschulden. Der Landkreistag stehe für Gespräche und nach Möglichkeit der Vereinbarung eines konkreten, transparenten Fahrplans - wie auch in der Vergangenheit - zur Verfügung. Mögliche Bundeshilfen seien dabei 1 : 1 an die Kommunen weiterzuleiten. Das Gesprächsangebot des Landkreistages bestehe zudem für die Umsetzung der gesamten Kommissionsergebnisse.
Ziel müsse es weiter sein, die im Land bestehenden Diskrepanzen zwischen den unterschiedlichen Regionen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch in Rheinland-Pfalz zu beseitigen. Auch hier stehe das Land in der Pflicht. Dazu sei erforderlich, dass die Kommunen in Rheinland-Pfalz von den künftigen Strukturförderprogrammen des Bundes, aber auch begleitender Maßnahmen des Landes umfassend profitieren können.
Aus diesem Grund begrüßt Landrat Schartz zudem, dass der Bund, so zumindest der Presseberichterstattung zu entnehmen, sich in die Pflicht nehmen lassen wolle, Behörden und Forschungseinrichtungen bevorzugt in strukturschwachen und vom Strukturwandel betroffener Regionen anzusiedeln - und dort vorrangig in Klein- und Mittelstädten. Er fordert das Land Rheinland-Pfalz auf, die Dezentralisierung von Landesbehörden vergleichbar mit dem Vorgehen im Freistaat Bayern auch in Rheinland-Pfalz umzusetzen.