Der Deutsche Landkreistag habe sowohl im Gespräch mit der Bundeskanzlerin im vergangenen Monat als auch mit verschiedenen Vertretern der Bundesregierung sehr deutlich gemacht, dass die flüchtlingsbedingten Wohnkosten für die kommunalen Haushalte eine Dauerbelastung darstellen, für die eine Lösung gefunden werden müsse. „Dabei geht es um Kosten in Milliardenhöhe, auf denen der Bund die Landkreise und kreisfreien Städte nicht sitzen lassen darf“, so Sager.
Der Haushaltsentwurf sieht vor, dass der Bund seine Beteiligung an der Flüchtlingsfinanzierung von Ländern und Kommunen ab 2020 über eine Gesamtpauschale leistet: für Asylbewerber ab dem Zeitpunkt ihrer Anerkennung über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt je 16.000 € in degressiver Ausgestaltung. Die Geduldeten und Ausreisepflichtigen finden in den Überlegungen des Bundes keine Berücksichtigung. Sager dazu: „Schon, dass Personen mit Duldung und Ausreisepflichtige nicht berücksichtigt werden sollen, können wir nicht nachvollziehen. Nicht anerkannte Flüchtlinge verbleiben in sehr vielen Fällen in Deutschland. Die Kommunen haben sich daher auch um diese Menschen zu kümmern und sichern deren Existenz finanziell ab. Warum der Bund diesen Personenkreis ausblendet, ist unerklärlich.“
Morgen werden sich die Ministerpräsidenten zentral mit diesem Themenkomplex beschäftigen. Im Dezember letzten Jahres haben sich die Länder bereits darauf verständigt, dass die Bundesmittel für die Integration auf dem Niveau des Jahres 2019 i.H.v. 4,7 Mrd. € fortzuführen seien. Bestandteil dessen ist auch die vollständige Übernahme der Wohnkosten anerkannter Flüchtlinge durch den Bund, wobei die Abwicklung wie bisher so erfolgen solle, dass keine Bundesauftragsverwaltung entstehe. „Damit formulieren die Länder exakt die Forderung des Deutschen Landkreistages. Bei diesem Thema muss sich der Bund unbedingt und wesentlich bewegen. Wir sind dankbar, dass die Ministerpräsidenten hier eine klare Haltung zeigen“, so der DLT-Präsident.
Der Bund unterstelle demgegenüber, dass die kommunalen Belastungen durch die flüchtlingsbedingten Wohnkosten im Zeitablauf sinken würden. „Diese Annahme können wir ebenfalls nicht nachvollziehen. Denn Integration braucht viele Jahre, so dass die absolute Zahl derer, für die die Kommunen über die Jobcenter die Mieten zu zahlen haben, auch bei moderatem Flüchtlingszuzug ansteigt.“ Die vom Bund unterstellten Beschäftigungseffekte würden dies nur unwesentlich abfedern, da die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse zumeist im Niedriglohnsektor angesiedelt seien und diese Menschen ergänzende Leistungen des Jobcenters bekommen würden“, so Sager abschließend.