Schartz begrüßt die sachliche Darstellung der Intention und der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in der Rhein-Zeitung ausdrücklich und weist noch einmal darauf hin, dass der Landkreistag als einer der kommunalen Spitzenverbände schon lange die Zusammenarbeit mit dem Land an dieser Stelle betont hat. „Wir haben uns aber mit unseren Beschlüssen zur Umsetzung des im Landkreis Cochem-Zell entwickelten Modells des ebenenübergreifenden Portals und Nutzerkontos und seiner Einführung in allen rheinland-pfälzischen Landkreisen an die Spitze der Bewegung gesetzt, so Schartz weiter. „Wir freuen uns gemeinsam mit dem Land, dass dieses Modell nunmehr das gemeinsame Nutzerkonto für Land und kommunale Ebenen in Rheinland-Pfalz geworden und nunmehr freigeschaltet worden ist.“ Allerdings weist Schartz auch darauf hin, dass die Freischaltung heute noch mit wenig Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden ist. Der Landkreistag wird daher weiter darauf drängen, dass auch die Inhalte für das Nutzerkonto möglichst breit und bald in Rheinland-Pfalz eingeführt werden. „Natürlich sehen wir hier auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen das Ganze eingeführt werden muss, und haben daher auch Verständnis dafür, dass nicht alles per Knopfdruck gleichzeitig eingeführt werden kann“, so Schartz, die Situation auch des Landes berücksichtigend weiter. Tatsächlich, ist sich der Vorsitzende des Landkreistages sicher, wird der Erfolg der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Wesentlichen auf der kommunalen Seite erarbeitet. Der Beschluss der rheinland-pfälzischen Landkreise, das Modell umzusetzen, ist nun schon mehr als ein Jahr her, gleichwohl hat sich rein praktisch noch nicht viel getan. „Wir stehen Gewehr bei Fuß“, macht Schartz noch einmal auch die teilweise Ungeduld der Kolleginnen und Kollegen Landräte für die Umsetzung deutlich.
„Für die Verwaltungen vor Ort, für unsere Kommunalverwaltungen, bleiben aber auch Bürgerinnen und Bürgern, die den Zugang zu Onlinedienstleistungen nicht in der Intensität und Weise nutzen möchten, wie das häufig mit Bezug auf kommerziellen Internetanbieter vermutet wird, müssen wir ein Angebot vor Ort vorhalten. Wir müssen weiterhin ganz konkret auch als Gesicht der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbar und ansprechbar bleiben“, ist sich Schartz sicher. „Wir sehen die Chancen, die in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für eine deutliche Verbesserung der Servicedienstleitungen der öffentlichen Verwaltung bieten kann, bleiben aber in gleicher Weise verpflichtet, auch darüber hinaus als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen“, schließt Schartz seine Ausführungen.