Der Bund zahlt über das Land Rheinland-Pfalz in den Jahren 2019 bis 2022 aufwachsend rund 270 Mio. Euro. Zum Schutz der Kommunen wurde bestimmt, dass das Geld nur für neue Maßnahmen eingesetzt werden darf. Diese neuen Maßnahmen werden in Rheinland-Pfalz durch das KiTa-Zukunftsgesetz geregelt, welches zum 01.07.2021 in Kraft tritt und nach den Aussagen des Ministeriums bei vollständiger Wirkung rund 80 Mio. Euro an Kosten auslöst.
Dies bedeutet, die Bundesmittel in Höhe von 24,3 Mio. Euro in 2019, 48,9 Mio. Euro in 2020, 98,1 Mio. Euro im 2021 können nicht in voller Höhe, auch nicht „selbstverständlich im Folgejahr“ an die kommunalen Gebietskörperschaften gezahlt werden, weil im Jahr 2022 erneut 98,1 Mio. Euro vom Bund kommen und das KiTa-Zukunftsgesetz – jetzt mit voller Wirkbreite – nur eine Zahlung von 80 Mio. Euro zulässt. Daher ist aus kommunaler Sicht die Frage nach den restlichen Millionen mehr als berechtigt und nach wie vor unbeantwortet!
Eine Klarstellung bedarf es zusätzlich zu der Aussage des Ministeriums: „Derzeit investiere das Land bereits jedes Jahr rund 700 Mio. Euro für die frühkindliche Bildung.“ Dabei wird verschwiegen, dass vom Land davon im Jahr 2020 insgesamt 465 Mio. Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) entnommen werden. Damit verbleiben somit für das Land nur noch 235 Mio. Euro, die zum Teil noch durch Bundesgeld (Betriebskostenzuschüsse nach dem Kinderförderungsgesetz in Höhe von rund 40 Mio. Euro) ersetzt werden. Letztlich finanziert das Land aus dem originären Landeshaushalt nur rund 200 Mio. Euro in die frühkindliche Erziehung.
Der KFA ist der Topf, der den Kommunen gesetzlich zusteht. Er wird aus der Verteilung der Steueraufkommen über Bund und Länder gefüllt und dient den Kommunen zur Finanzierung ihrer Aufgaben. Durch ständigen Zugriffe des Landes auf den KFA sind dort seit Jahren über 12 Mrd. Euro entnommen worden, davon rund 6,3 Mrd. Euro für Personalkosten in den Kita-Einrichtungen. Dies ist u. a. ein wesentlicher Grund für die Unterfinanzierung der Kommunen mit der Folge höchster Kreditschulden.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Ausgaben für das Personal der Kindertagesstätten pro Jahr rund 1,3 Mrd. Euro betragen. Die Träger der Aufgabe also 600 Mio. Euro als Eigenleistung zzgl. der 465 Mio. Euro des kommunalen Finanzausgleichs tragen.
Abschließend muss noch ausgeführt werden, dass den Kommunen für die Investitionen in den Ausbau der Einrichtungen seit 2008 lediglich Zuschüsse nach dem Gesetz des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder gewährt werden. Das Land leitet an dieser Stelle lediglich Bundesgeld weiter!