Darüber hinaus sind aus Sicht des Landkreistages allerdings die nachfolgenden Maßnahmen zusätzlich erforderlich, um die Handlungsspielräume der Kreise unverzüglich zu stärken:
Eine umgehende Genehmigung aller Kreishaushalte zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Kreise zugunsten der mittelständischen Wirtschaft. Die bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Genehmigung vorliegenden oder bereits genehmigten Kreishaushalte sind angesichts der aktuellen Umstände ohnehin nur noch Makulatur. Die Kreise müssen aber gerade jetzt frei und schnell und rechtssicher handeln können. Daher richtet der Landkreistag den eindringlichen Appell an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständige Aufsichtsbehörde, noch zur Genehmigung anstehende Kreishaushalte unverzüglich durchzuwinken, ferner im Zuge bereits erteilter Haushaltsgenehmigungen gemachte Auflagen ebenso unverzüglich aufzuheben.
Gesetzgebungsverfahren, die finanzielle Folgen für die Kreishaushalte aufweisen können, sind unverzüglich auszusetzen. Dies betrifft insbesondere die beabsichtigte Novellierung des Kindertagesstättengesetzes sowie die im Raum stehende Novellierung des Nahverkehrsgesetzes (NVG). Diskussionen über Änderungen in Finanzierungs- und Organisationsstrukturen im Nahverkehr sind aktuell nicht mehr angezeigt.
Landrat Günther Schartz: „Wir benötigen alle Kraft und Ressourcen zur Bewältigung der Corona-Krise. Bürgerschaft und Wirtschaft, aber auch die Kommunen, sind von zusätzlichen Ausgaben und aktuell nicht notwendigen Änderungen bei der Aufgabenerledigung zu entlasten.“