Der Ausbau erfolge für alle 24 Landkreise im bestehenden Kommunalnetz, um zum einen auf die bewährte und sichere Infrastruktur aufzubauen und zum anderen auch unter zeitlichen Aspekten das Projekt in vertretbarem Rahmen umsetzen zu können. „Wir schaffen damit eine Infrastruktur, die für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit, wie sie bei der Frage der Kommunal- und Verwaltungsreform gefordert ist, notwendige Voraussetzungen liefert“ unterstreicht der Vorsitzende des Landkreistages die Bedeutung.
Neben der Tatsache, dass auch der Bandbreitenbedarf ohne besondere Anforderungen steige, würden nunmehr neue Formen der Zusammenarbeit möglich: Beispielsweise könnten einzelne Verwaltungen spezielle Software für andere betreiben oder Serviceleistungen im Backoffice übernehmen. Außerdem werde die Infrastruktur „sicheres Surfen im Internet“ ermöglichen und Optionen zur Verbesserung der Sicherheit im Mailverkehr eröffnen, so Schartz weiter.
Komplettinfrastruktur für Videokonferenzen
Interessant sei auch, dass sehr frühzeitig in der Diskussion um die Notwendigkeit und den Nutzen einer solchen Bandbreite das Thema der damit möglichen Videokonferenzen aufgekommen sei. Auch hier habe sich der Landkreistag noch vor Beginn der eigentlichen Corona-Pandemie auf den Weg gemacht. Die Entscheidungen zur Bestellung und Einführung von Videokonferenzsystemen in den Kreisen seien gefallen. „Wenn die uns bisher genannten Zeiten für Lieferung und Montage gehalten werden, werden wir im zweiten Halbjahr 2020 die erste Allgemeine Landrätekonferenz als Videokonferenz durchführen können“, formuliert Schartz seine Erwartungen.
„Damit bauen die Kreisverwaltungen nicht nur ein hochmodernes Netz mit umfassenden digitalen Möglichkeiten auf, sondern sie legen die Grundlage für eine langfristige gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in unterschiedlichen Bereichen. Das digitale Zeitalter erfordert solche Wege der Zusammenarbeit und nicht zeitaufreibende Gebietsreformen“, so der Landkreistag in seiner Pressemitteilung.