Angesichts der langanhaltenden Niedrigzinsphase und der überbordenden Anforderungen der Regulatorik wird vielerorts über Fusionen zwischen bisher im Markt bewährten Sparkassen nachgedacht, um auch künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Das sei grundsätzlich durchaus sachgerecht und gerade im Kundeninteresse verantwortungsbewusst. Dabei müssten aber im Interesse der Gesamtheit der Sparkassen bestehende Grundprinzipien gewahrt bleiben. „Wo Sparkasse draufsteht, muss immer auch Sparkasse drin sein“ sagte DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager.
Das heiße konkret: „Kommunale Sparkassen, die durchweg öffentlich-rechtliche Anstalten sind, müssen dies auch in Zukunft ohne Wenn und Aber bleiben. Da können wir keine Konzessionen machen. Außerdem darf es wegen der spezifischen Kundennähe und der demokratischen Legitimation kommunale Sparkassen nur in einem zusammenhängenden Geschäftsgebiet in einem Wirtschaftsraum geben, was zum Beispiel Sprungfusionen grundsätzlich ausschließt. Darüber hinaus dürfen Sparkassen größenmäßig nicht aus der kommunalen Bindung herauswachsen und zu Regionalbanken werden.“
Kommunale Selbstverwaltung sei durch die Überschaubarkeit des Gebiets und der verrichteten Tätigkeiten gekennzeichnet. „Das gilt auch für kommunale Sparkassen. Wo insoweit Grenzen der Ausdehnung liegen, haben in erster Linie die Träger vor Ort zu entscheiden. Ihre Überlegungen müssen sich aber in die Gesamtstrukturen des jeweiligen Sparkassenverbandes einfügen. Insoweit haben die Sparkassenregionalverbände und auch die Sparkassenaufsicht der Länder ein wichtiges Wächteramt“, sagte der DLT-Präsident abschließend.
Quelle: Pressemitteilung des DLT vom 23.06.2021