1,09 Mrd. € oder 53,4 % dieser Summe haben allein die rheinland-pfälzischen Landkreise zu tragen. Umgerechnet in € pro Kopf bedeutet dies eine Belastung pro Einwohner in Höhe von 360,50 €. Zum Vergleich: Die rheinland-pfälzischen Kreise liegen damit trotz vergleichbarer Aufgabenstrukturen an der unrühmlichen Spitze, gefolgt von Sachsen-Anhalt (162,36 €) und Mecklenburg-Vorpommern (93,48 €). Die Kassenkredite entsprechen den Überziehungskrediten im privaten Bereich.
Landrat Günther Schartz, Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz: „Diese Zahlen verdeutlichen unverändert das erschreckende Ausmaß der jahrzehntelangen Unterfinanzierung der rheinland-pfälzischen Kreise, wie auch der Kommunen insgesamt, durch das Land. Nicht umsonst hat der Verfassungsgerichtshof den Kommunalen Finanzausgleich des Landes 2012 und 2020 als verfassungswidrig verworfen. Im Zuge der vom höchsten Gericht des Landes angeordneten Neuregelung des Finanzausgleichs ist das Land in der Pflicht, ein schnelles und umfassendes kommunales Entschuldungsprogramm auf den Tisch zu legen. Ohne Entschuldung wird eine Reform der Kommunalfinanzen ihre Ziele nicht erreichen können. Der Landkreistag ist, wie sicher auch die kommunalen Spitzenverbände insgesamt, hierzu gesprächsbereit“.
Der guten Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass sich in 2020 der Kassenkreditbestand der rheinland-pfälzischen Kreise um im Bundesvergleich unterdurchschnittliche 9,3 % oder über 111 Mio. € reduziert hat. Dies ist u. a. Folge dessen, dass die Kreise die finanziellen Folgen der Pandemie aufgrund des nachlaufenden Zeitraums bei der Berechnung der Kreisumlage (so hat die Kreisumlage 2020 die kommunale Einnahmeentwicklung vom 4. Quartal 2018 bis zum 3. Quartal 2019, also noch vor Ausbruch der Pandemie, abgebildet) erst in diesem Jahr bzw. 2022 in voller Wucht treffen werden.
Kassenkredite der Landkreise nach Bundesländern in 2020 in € pro Kopf
1. Saarland 0,81 €
2. Bayern 0,90 €
3. Thüringen 1,30 €
4. Schleswig-Holstein 1,62 €
5. Brandenburg 3,76 €
6. Baden-Württemberg 4,38 €
7. Hessen 4,75 €
8. Sachsen 10,65 €
9. Nordrhein-Westfalen 16,56 €
10. Niedersachsen 39,07 €
11. Mecklenburg-Vorpommern 93,48 €
12. Sachsen-Anhalt 162,36 €
13. Rheinland-Pfalz 360,50 €
(Quelle: Statistisches Bundesamt sowie eigene Berechnungen des rheinland-pfälzischen Landkreistages)