Drei IKZ-Modellvorhaben waren als Fortführung der Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR) gestartet und mit landesseitiger Unterstützung sowie unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände begleitet worden. Innerhalb der Modellvorhaben arbeiten die beteiligten Kommunen an dem Ziel, insbesondere durch Digitalisierung die Kommunen effizient, bürgerfreundlich und zukunftsfest aufzustellen. Die Vorhaben wurden wissenschaftlich begleitet. Sechs der 24 Landkreise und fünf der zwölf kreisfreien Städte sind beteiligt. Die Zwischenergebnisse aus den IKZ-Modellvorhaben weisen sowohl positive qualitative wie auch quantitative Effekte durch interkommunale Kooperationen auf.
„Ich bin davon überzeugt, dass die interkommunale Zusammenarbeit einen wesentlichen Beitrag für die Kommunen leisten kann, um den aktuellen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wollen wir so die Daseinsvorsorge bürgernah sichern und gleichzeitig dem erkannten Fachkräftemangel wirkungsvoll begegnen“, sagte der Minister. Er sehe eine große Chance für die Zukunftsfähigkeit der Kommunen, wenn diese ähnlich gelagerte Aufgaben- und Problemstellungen mit vereinten Kräften angingen. Dabei biete ein von den Kommunen selbst gestalteter Rahmen die erforderliche Eigenständigkeit und Selbstbestimmung.
„Die IKZ-Modellvorhaben haben deutlich gezeigt, dass Kooperationen eine erfolgreiche Alternative zu Fusionen mit der Brechstange sind, die im Zweifel gegen den Widerstand vor Ort umgesetzt würden. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel ist interkommunale Zusammenarbeit wichtig, um in Zukunft funktionierende Verwaltungsstrukturen und einen guten Service für die Bürgerinnen und Bürger anbieten zu können. Sie schaffen Freiraum für Spezialisierungen und so können Stellen, die sonst nur als Teilzeitjob ausgeschrieben werden können, als Vollzeitstelle ausgeschrieben werden. Das Potential an interkommunalen Kooperationen ist auch mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Wir sehen hier eine große Chance und begrüßen das Vorhaben des Landes, die Kommunen hier zu unterstützen“, betonten der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes, Bürgermeister Aloysius Söhngen, der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Achim Schwickert, und der erste stellvertretende Vorsitzende des Städtetages, Oberbürgermeister Markus Zwick.
Auch Effizienzgewinne können durch interkommunale Kooperationen realisiert werden. „Gemeinsam mit unseren Nachbarn, den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm treiben wir die Digitalisierung voran, um Bürgerdienstleistungen zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist die gemeinsame KFZ-Zulassungsstelle im Eifel-Mosel-Hunsrück Projekt, die den Mehrwert der interkommunalen Zusammenarbeit sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger verdeutlicht“, so Julia Gieseking, Landrätin des Landkreises Vulkaneifel.
Um die erreichten Ziele zu verstetigen und um Kommunen zu unterstützen, haben der Innenminister und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet (Anlage). Danach wird das Land fachliche Kompetenzen in einer einzurichtenden Beratungsstelle bündeln. Diese soll interessierten Kommunen ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot bieten. Dazu zählen insbesondere Antworten auf praktische Fragen zum Vorgehen bei IKZ-Projekten sowie in Bezug auf juristische Unterstützung bei der Initiierung von Kooperationsprojekten. Ein weiterer Schwerpunkt soll auf der Vernetzung interessierter Kommunen und der Förderung des gegenseitigen Austauschs liegen, um von gemachten Erfahrungen zu profitieren und Best-Practice-Modelle in die Fläche zu bringen. Die Landesregierung will zudem eine Förderkulisse aufbauen, mit der eine nicht rückzahlbare Anschubfinanzierung interkommunaler Kooperationsprojekte ermöglicht werden soll. Es stehen zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Auch im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform wurde viel bewegt. Neben einer ebenenübergreifenden Optimierung von Aufgabenzuständigkeiten wurden vor allem die Gebietsstrukturen auf der Ebene der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden durch insgesamt 40 Gebietsänderungsmaßnahmen verbessert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings keine weitere Gesetzgebung zur Kommunal- und Verwaltungsreform geplant. Das heißt, gebietliche Änderungen sollen derzeit nicht weiter vorangetrieben werden. Das heißt, die KVR bleibt ausgesetzt. Freiwillige Gebietsänderungsmaßnahmen, die aus der Mitte der Kommunen heraus initiiert werden, werden durch die Landesregierung auch weiterhin befürwortet und im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten unterstützt.