Kommunalbericht 2025 unterstreicht desaströse Unterfinanzierung der Kommunen - Handlungsbedarf auf allen Ebenen

Besonders bedrückend ist, dass diese Unterfinanzierung aus Sicht des Rechnungshofes in 2024 trotz positiver Einnahmeentwicklung weiter vorangeschritten ist. Es ist aufgrund der sich eintrübenden wirtschaftlichen Lage nicht damit zu rechnen, dass die Einnahmeentwicklung auf bisherigem Niveau verbleibt. 

Ungebremst steigen dagegen weiter die Ausgaben, durch die hohen Tarifabschlüsse im Personalbereich, insbesondere aber in den Aufgabenfeldern Soziales und Jugend. 

Der Rechnungshof stellt fest, dass ein weiteres ungebremstes Ausgabenwachstum bei wirtschaftlicher Stagnation über kurz oder lang an die Grenzen der volkswirtschaftlichen Belastbarkeit stößt. Die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf hin: Die Kommunen in Rheinland-Pfalz haben bereits im ersten Halbjahr 2025 ein Finanzierungsdefizit von annähernd 1,6 Mrd. € hinnehmen müssen. Auf eine Umkehr dieser Entwicklung deutet nichts hin. Daran ändert auch die Soforthilfe der Landesregierung in Höhe von 300 Mio. € für 2025 und 2026 nichts. Die angesprochene Belastungsgrenze ist aus kommunaler Sicht bereits erreicht. 

Finanziert wird das hohe kommunale Defizit letztlich durch die Aufnahme neuer Liquiditätskredite. Das Land hat in 2024 den Kommunen 3 Mrd. € an Liquiditätskrediten abgenommen – ein Schritt, den die kommunalen Spitzenverbände selbstverständlich begrüßt haben. Bei ungebremster Entwicklung werden aber mindestens 3 Mrd. € an Liquiditätskrediten bereits 2026 wieder neu aufgenommen worden sein. Die Ziele der Entschuldung – Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Kommunen, Generationengerechtigkeit -, sind damit aktuell mindestens gefährdet, wenn nicht bereits jetzt schon verfehlt.  

Bund und Land sind dringend aufgerufen, die Ausgabenseite unmittelbar und sofort in den Blick zu nehmen. Dringend notwendig sind unter anderem der Abbau von Standards, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten, der Eingliederungshilfe und auch im Bereich der Mobilität (ÖPNV/Schülerbeförderung). Sofern dies nicht möglich ist, steht das Land Rheinland-Pfalz in der verfassungsmäßigen Pflicht, eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen über eine Verbesserung der Einnahmenseite zu gewährleisten. 

Die Unterfinanzierung gefährdet die Handlungsfähigkeit der kommunale Ebene insgesamt als Keimzelle der Demokratie. Diese Keimzelle zu schützen, muss gerade vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen Priorität aller staatlichen Ebenen sein.