Angehörigen-Entlastungsgesetz

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 08.11.2019 in erster Lesung den Entwurf eines Angehörigen-Entlastungsgesetzes beschlossen. Hiermit soll eine Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auf unterhaltspflichtige Kinder und Eltern auf 100.000 € Jahreseinkommen im gesamten Recht der Sozialhilfe erfolgen. Der Landkreistag unterstützt das sozialpolitische Ziel die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen stärker zu entlasten.

Zur Verbesserung der finanziellen Situation sollten allerdings die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht werden. Eine Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs in der Sozialhilfe dagegen wird nicht als richtiger Weg erachtet. Es besteht die Sorge, dass sich Angehörige schneller entscheiden, die Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitgliedes in einem Pflegeheim sicherzustellen, wenn dafür keine Unterhaltszahlungen mehr anfallen. Zugleich ist nicht ersichtlich, warum Besserverdienende über die steuerfinanzierte Sozialhilfe entlastet werden sollen. Die familiäre Einstandspflicht würde aufgehoben und durch Steuergelder kompensiert.