Gerechter Lohn für alle kommunalen Tarifbeschäftigten und Kommunalbeamten
„Für die in den Gemeinden, Städten und Landkreisen hart arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich für die Bürgerinnen und Bürger engagiert in die vielfältigen Aufgabenbereichen einer Kommunalverwaltung einsetzen, ist dieser Abschluss ein Zeichen der Anerkennung“, so Schartz. Der zunehmende Fachkräftemangel erfordere neues Denken in der Bezahlung in den kommunalen Verwaltungen. Deshalb sei der jetzige Tarifabschluss richtig und angemessen. „Die Erhöhungen müssen jetzt 1 : 1 auf die kommunalen Beamten angewandt werden. Dies kann rechtlich nur vom Land aus geschehen, denn Kommunalbeamte sind sog. ‚mittelbare Landesbeamte‘ und die Regelungshoheit liegt hier beim Landesgesetzgeber“, so Schartz.
Insbesondere nach vielen Jahren der Lohnzurückhaltung wegen der Finanzschwäche der öffentlichen Haushalte könne er das für die Kommunen natürlich stark finanziell belastende Ergebnis mittragen. Denn dies lasse sich, so Schartz weiter, natürlich vor den guten Ergebnissen der wirtschaftlichen Entwicklung rechtfertigen. Zugleich erlaubt sich Schartz den Hinweis auf die dann im kommenden Jahr anstehenden Tarifverhandlungen für die Angestellten und mittelbar natürlich auch die Besoldungsempfänger der Landesverwaltungen, für die mit einem solchen Ergebnis natürlich auch eine gewisse Erwartungshaltung geschaffen werde.
Besoldung jetzt auch bundesweit konkurrenzfähig machen
Der jetzige Tarifabschluss werfe landesweit die weitere Frage auf, ob die über Jahre gemachten „Nullrunden“ oder geringeren Gehaltserhöhungen bei den Landes- und Kommunalbeamten jetzt auch aufgearbeitet werden. Rheinland-pfälzische Beamte im Landes- und Kommunaldienst sind im Verhältnis zu Bundesbeamten oder Beamten anderer Länder schlechter bezahlt, teilweise liegt die Besoldung am Ende der Vergleichsskala. „Das sind Standortnachteile zu anderen Ländern und zum Bund und erschweren die ohnehin schon schwierige Fachkräftegewinnung noch zusätzlich“, so der Vorsitzende des Landkreistages.
Die Finanzschwäche der Kommunen darf nicht auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden, Städte und Landkreise ausgetragen werden. Dieses Problem sei über den Kommunalen Finanzausgleich zu lösen, so der Landkreistag abschließend.