Der Deutsche Landkreistag fordert bereits seit Langem gemeinsam mit dem Landkreistag Rheinland-Pfalz und allen anderen Landesverbänden sowie mit dem Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung, die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ durch eine Grundgesetzänderung hin zu einer Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ zu erweitern.
Bislang lässt Art. 91 a des Grundgesetzes nur eine Förderung bei landwirtschaftlichen Unternehmen oder Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zu. Mittelständische nichtlandwirtschaftliche Unternehmen gehen dagegen leer aus. Der ländliche Raum droht damit von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt zu werden und zunehmend auszubluten, weil Unternehmerinnen und Unternehmer abwandern oder sich gar nicht erst im ländlichen Raum ansiedeln. Dabei steht fest, dass es für das Flächenland Rheinland-Pfalz insgesamt von entscheidender Bedeutung ist, die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit aller Landesteile im Standortwettbewerb zu sichern und auszubauen.
Daher muss der Bund im Rahmen der anstehenden Grundgesetzänderungen auch Art. 91 a anpassen und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Förderung des ländlichen Raumes schaffen.
Damit könnten auch besser als bisher ehrenamtliche Strukturen, Digitalisierungsvorhaben sowie der Breitbandausbau für ländliche nichtlandwirtschaftliche Betriebe vorangebracht werden. „Eine Stärkung des Ehrenamtes ist für die ländlichen Räume von großer Bedeutung“, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. „Außerdem müssen wir sämtliche Kräfte mobilisieren, um bei der Digitalisierung schnell entscheidende Schritte voran zu kommen.“
Die rechtlichen Möglichkeiten müssen aber auch finanziell entsprechend unterlegt werden.
Der Vorsitzende des Landkreistages, Günther Schartz: „Der Bund und das Land müssen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um den ländlichen Raum zu stärken. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Ich erwarte daher von der Landesregierung, dass sie sich am morgigen Freitag im Bundesrat für die vom Landkreistag geforderte Grundgesetzänderung stark macht und ihr zustimmt“.