Zum Glück werde jetzt die „Tür geöffnet“, damit auch die kommunalen Beamtinnen und Beamten eine Gehaltsanpassung bekommen. Das bisherige Sparen „auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ habe die Nachwuchsgewinnung zunehmend erschwert und die Abwanderung von Beamtinnen und Beamten in andere Bundesländer oder zur Bundesverwaltung gefördert.
Forderung des Landkreistages wurde umgesetzt
Die kommunalen Arbeitgeber hatten und haben das gleiche Problem wie bei der Polizei und im Schuldienst. Deshalb hatte der Landkreistag bereits die Tarifeinigung bei den Angestellten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen im April dieses Jahres zum Anlass genommen die „1:1-Übernahme“ der Verhandlungsergebnisse auf die kommunalen Beamtinnen und Beamten zu fordern. Kommunale Beamte unterliegen als mittelbare Landesbeamte aber der Gesetzgebungshoheit des Landtags, die Kommunen können also selbst nicht handeln. Jetzt hat man dankenswerterweise reagiert.
Bezügevergleich unter den Ländern alleine reicht dauerhaft nicht
„Für die in den Gemeinden, Städten und Landkreisen arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeichnet sich jetzt eine Entspannung ab. Der zunehmende Fachkräftemangel erfordert neues Denken in der Bezahlung in den kommunalen und staatlichen Verwaltungen.“ Deshalb sei der Beschluss der Landesregierung, künftig den Tarifabschluss für die Angestellten zu übernehmen, richtig und angemessen. „Ob das aber ausreicht und mit der aktuellen Erhöhung die Zukunftsprobleme der Personalgewinnung im öffentlichen Dienst gelöst sind, bleibt zu hinterfragen“, so Landrat Schartz. Dass man sich jetzt im „verdichteten Mittelfeld der Länder im Bezügevergleich“ befinde, wie von der Ministerpräsidentin ausgeführt, reiche jedenfalls dauerhaft nicht.
Direkte Konkurrenz zur Privatwirtschaft wird „neue Wege“ erfordern
Der öffentliche Dienst sieht sich immer mehr in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft, die andere Vergütungsmodelle hat. Dies zeigt sich gerade im Umfeld der Digitalisierung und der Gewinnung von Fachkräften in diesem Bereich oder beim öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten. Es geht auch um attraktive Arbeitsprozesse in der Umsetzung von Gesetzen und veränderter Rahmenbedingungen durch die Nutzung digitaler Techniken in der Verwaltung. Dort würde sicher auch eine E‑Government-Strategie für den gesamten öffentlichen Dienst helfen, so der Landkreistag. Letzteres wäre sicher auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb sieht der Landkreistag noch keine „Entspannung“ der Lage, sondern es müsse zukünftig sicher auch über das starre Eingruppierungsrecht und die Möglichkeiten von Zulagen, also flexiblerer Besoldungsmodelle, gesprochen werden, so Landrat Schartz. Der jetzige Schritt sei also noch nicht die Lösung des Personalproblems der öffentlichen Hand.