Grundlage für die erneute Beratung war ein Brief des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, in dem noch einmal die Entscheidungsgrundsätze sowie geänderte Verfahrensweisen vorgeschlagen wurden. Staatssekretärin Dr. Rohleder hatte hier u. a. eine Ausweitung der Zahlungen des Landes sowie geänderte Verfahrensweisen angesprochen. „Wir sehen in der neuen Verfahrensweise einen entscheidenden Fortschritt gegenüber den bisherigen Rahmenbedingungen“, so der Landrat des Landkreises Trier-Saarburg, Günther Schartz, Vorsitzender des Landkreistages. „Wir konnten uns ‑ wie das bei einem Kompromiss üblich ist ‑ nicht überall durchsetzen, sehen aber in der besseren finanziellen Abfederung eines humanitären Aufenthaltes sowie der geänderten Verfahrensweise Rahmenbedingungen, die eine Teilnahme an der Arbeit der Härtefallkommission wieder möglich machen“, so Landrat Schartz weiter.
Der Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens, Dr. Bernhard Matheis, Vorsitzender des Städtetages, begrüßt den gefundenen Kompromiss. „Aus meiner Sicht ist natürlich die bessere finanzielle Abfederung eines humanitären Aufenthaltes ein wichtiger Punkt. Allerdings ist auch die Rolle des verantwortlichen Ministeriums in dem Härtefallverfahren eine andere. Mit der Zusammenfassung des Sachverhaltes in einer ersten Wertung wird diese gestärkt, was der Verantwortung des Ministeriums auch gerecht wird“, so Dr. Matheis weiter. Abschließend betonte Dr. Matheis noch einmal die Stärkung der kommunalen Seite durch den weiteren Sitz in der Härtefallkommission selbst.