Altersfeststellung konsequent umsetzen

Der Landkreistag unterstützt insofern die Anordnungen verschiedener Landkreise, generell durch medizinische Untersuchungen das Alter weiter zu präzisieren. Dies sei wichtig, weil mit der Volljährigkeit oder Minderjährigkeit sehr viele Rechtsfolgen verbunden seien, so der Landkreistag. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB VIII und des Aufenthaltsgesetzes sollten umfassend ausgeschöpft werden.

Es gehe dabei nicht nur darum, ob Straftaten im Raum stehen, sondern die Feststellung sei wichtig wegen der Rechtsvertretung, der Unterbringung oder der Durchführung von Beschulungs- oder Betreuungsmaßnahmen bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Jugendliche haben ein Recht auf intensivere Betreuung, Erwachsene nicht.

Beweislast liegt beim Flüchtling

Die Nachweispflichten und die „Beweislast“ für das Alter müssen noch mehr auf die Flüchtlinge selbst verlagert werden. Auch im Saarland gebe es eine konsequentere Verfahrensweise. Die aktuellen Erkenntnisse im Fall Kandel und auch in anderen Zweifelsfragen zwingen zu Änderungen im Verfahren.

Der Landkreistag Rheinland-Pfalz wird sich in seiner nächsten Vorstandssitzung mit dem weiteren Verfahren befassen, heißt es in einer Pressemitteilung des Kommunalverbandes.

Ratschläge alleine reichen nicht; Kommunen drohen finanzielle Rückforderungen

Man ziehe sich von Seiten des Ministeriums aus der Verantwortung, gebe allenfalls Ratschläge, sei aber dann nicht mehr „von der Partie“, wenn es zu Schwierigkeiten komme, nur weil das Alter nicht richtig verifiziert wurde.

In einer Landtagsanfrage spreche man sogar von der Rückforderung der Landesmittel bei fehlerhafter Alterseinschätzung durch die Kommunen (Landtags-Drucksache 17/5499). „Das ist eine einseitige Verlagerung der Verantwortung auf die kommunale Seite, die so nicht akzeptiert werden kann“, so der Landkreistag. Mit einer solchen Haltung „verhindere“ man sogar wegen des Kostenrisikos nachträgliche Überprüfungen durch die Kommunen.

Die Haltung des Ministeriums zwinge die Kreise langfristig dazu, über eine Rücknahme der Zuständigkeit von den Schwerpunktämtern auf das jeweils eigene Jugendamt nachzudenken, auch um der Verantwortung und den Kostenrisiken gerecht zu werden. Vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen im Saarland und in Hamburg mit den medizinischen Verfahren „wäre es schön, wenn Frau Spiegel und ihr Haus einfach einmal den ‚kommunalen Weg‘ aktiv unterstützen würden“, so Schartz abschließend.