Warum bunkert das Land kommunales Geld?
Zum einen geht es dabei darum, dass das Land in 2018 trotz rekordverdächtiger Steuereinnahmen keine Korrekturen am Normalaufwuchs der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 132 Mio. € vornimmt. „Dies ist besonders ärgerlich“, so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Günther Schartz, „weil die Kommunen beim Land aktuell noch ein Guthaben von 800 Mio. € haben“. Beim Land würden beispielsweise positive Abrechnungsguthaben aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Jahres 2016 in Höhe von 104 Mio. € und des Jahres 2017 in Höhe von rd. 180 Mio. € gebunkert, während die Städte, Kreise und Gemeinden weiterhin mit Kassenkrediten von weit über 7 Mrd. € zu kämpfen hätten. Ohne eine höhere Dotation des Finanzausgleichs bleibe deren Abbau Illusion.
Werden Konsolidierungserfolge bestraft?
Die Landkreise, die insgesamt mit rd. 2,6 Mrd. € verschuldet sind, betrachten es als Affront der Landesregierung, dass ihre umfassenden Bemühungen um Haushaltskonsolidierung damit quittiert werden, dass sie in keiner Weise am Aufwuchs der Schlüsselzuweisungen 2018 beteiligt werden sollen. Damit setzt sich das Land in Widerspruch zu seinen selbst gesetzten Zielen, nicht nur die kreisfreien Städte, sondern auch die Landkreise mit hohen Sozialausgaben zu entlasten. Geradezu unverschämt sei die Behauptung, der Aufwuchs von 132 Mio. € werde ungefähr hälftig auf die kreisfreien Städte und den Landkreisbereich verteilt. Denn dies sei schlechterdings nicht möglich, wenn ‑ was unstreitig ist ‑ rd. 94 Mio. € des Aufwuchses an die kreisfreien Städte gingen. Weil auch die Ortsgemeinden mit gut 40 Mio. € unterstützt werden, sollen die Kreise sogar noch 10 Mio. € in das System einbringen anstatt selbst entlastet zu werden.
Jährlich 72 Mio. € weniger für die Landkreise!
Insgesamt verlieren die Landkreise, so die Berechnungen der Landesregierung, rd. 72 Mio. € infolge der vorgesehenen Rechtsänderungen. Besonders negativ hiervon betroffen sind u. a. der Westerwaldkreis mit einem Verlust von jährlich 7,3 Mio. €, der Landkreis Mayen-Koblenz (‑ 5,7 Mio. €) und der Landkreis Germersheim (‑ 4,8 Mio. €). Die auf dem Podium vertretenen Landräte Dr. Fritz Brechtel, Dr. Alexander Saftig und Achim Schwickert wiesen auf die infrastrukturellen Folgen der seitens des Landes vorgesehenen Umschichtungen von Finanzmitteln zulasten der ländlichen Räume hin. Es bedürfe keines Propheten, um vorauszusagen, dass der Verlust von jährlich über 70 Mio. € erhebliche negative Konsequenzen für dringend notwendige Investitionen bei der Sanierung und Unterhaltung von Schulen und Straßen sowie ‑ gerade für den ländlichen Raum von lebensnotwendiger Bedeutung ‑ bei der Digitalisierung mit sich brächte. Natürlich bedeute diese für den Landkreisbereich negative und wenig wertschätzende Grundentscheidung auch einen Rückschlag bei den Bemühungen um wettbewerbsfähige Standortbedingungen.
„Wir wehren uns nicht dagegen, dass die kreisfreien Städte im Land mehr Geld zur Finanzierung der Soziallasten bekommen sollen. Die Landkreise tragen allerdings über 60 % dieser Kosten und sollen jetzt über Umschichtungen Mehreinnahmen im städtischen Bereich finanzieren. Ein solches Konzept ist aus Sicht der Kreise umso unverständlicher, als die Kommunen beim Land Abrechnungsguthaben in nie gekannter Höhe haben“, so der Erste Stellvertretende Vorsitzende, Landrat Ernst Walter Görisch.
Zehn Fragen: Es besteht Gesprächsbedarf!
„Die Allgemeine Landrätekonferenz hat am heutigen Tag einen Katalog mit zehn Fragen an die Damen und Herren Abgeordneten des Landtages Rheinland-Pfalz verabschiedet, um damit den Gesprächsfaden auf allen politischen Ebenen nochmals aufzunehmen. Letztlich erhofft man sich von den Beratungen im Landtag, dass die Schlüsselzuweisungen 2018 im Kommunalen Finanzausgleich deutlich höher dotiert werden“, so der Vorsitzende der Landrätekonferenz, Landrat Günther Schartz, abschließend. Nachdem die jüngste Steuerschätzung in der vergangenen Woche auch für den kommunalen Steuerverbund 2018 nochmals höhere Einnahmen bestätigt hat, müsse das Land die vorhandenen Handlungsspielräume kurzfristig im Interesse aller Kommunen nutzen.
Zehn Fragen der Allgemeinen Landrätekonferenz vom 15.05.2018 an die Damen und Herren Abgeordneten des Landtages Rheinland-Pfalz