Der Präsident des Rechnungshofs hat sich in einem Schreiben an den Innenausschuss des Landtags im Rahmen der Anhörung zum Landesfinanzausgleichsgesetz[1] mit ergänzende Bemerkungen zur kommunalen Finanzlage und Entwicklung der Schlüsselzuweisungen wie folgt geäußert:
„Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben - bei erheblichen Unterschieden im Einzelfall - in den Jahren 1990 bis 2017 durchschnittliche jährliche Defizite von 292 Mio. € ausgewiesen. Die 2017 erwirtschafteten Finanzierungsüberschüsse von 431 Mio. € stellen ein in der Langfristbetrachtung singuläres Ergebnis dar.
Liquiditätsüberschüsse geben noch keine Auskunft darüber, ob auch der „doppische“ Ausgleich der Haushalte und Jahresabschlüsse gelingt, indem insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen erwirtschaftet werden.
Der hohe Kassenüberschuss berücksichtigt auch nicht den Finanzbedarf für die vielfach dringend gebotene Ausweitung der Investitions- und Unterhaltungstätigkeit in der kommunalen Infrastruktur sowie für die Tilgung von Schulden.
Dies relativiert den 2017 erzielten Überschuss beträchtlich.“
Im Kommunalbericht 2018 des Rechnungshofs heißt es auf Seite 3:
„Es darf nicht übersehen werden, dass im vergangenen Jahr fast ein Drittel der Gemeinden und Gemeindeverbände defizitär abschloss. Zudem berücksichtigt der Überschuss noch keine Tilgungen.“
Quelle: Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Bad Ems, eigene Darstellung
Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums:
„Nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes beruht das Ergebnis auf anhaltend hohen Einnahmen bei gleichzeitig moderaten Ausgabenzuwächsen der Kommunen sowie einem Anstieg der laufenden Landeszuweisungen um 236 Millionen Euro. Erfreuliche hohe Kassenüberschüsse und rückläufige Liquiditätskredite sind nach Überzeugung des Rechnungshofes Anzeichen einer Entspannung der kommunalen Finanzlage.“
Im Kommunalbericht 2018 des Rechnungshofs heißt es hierzu auf Seite 3:
„Das Ergebnis beruhte auf anhaltend hohen Einnahmen bei gleichzeitig moderaten Ausgabenzuwächsen.“
Ferner hat sich der Präsident des Rechnungshofs in einem Schreiben an das Ministerium der Finanzen[2] zur Finanzlage der Kommunen wie folgt geäußert:
„{…} die seit Jahren steigenden Steuereinnahmen und auch Zuweisungen des Landes bzw. des Bundes haben nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Kommunalfinanzen und einem Schuldenabbau geführt.“
Der Innenminister führt in der Pressemitteilung abschließend aus:
„Es bleibe allerdings auch Aufgabe der Kommunen, den Empfehlungen des Rechnungshofes zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und insbesondere auch zur Verringerung des vielerorts unverändert hohen Ausgabenniveaus zu folgen, so Lewentz.“
Hierzu soll erneut eine Passage aus dem Schreiben des Präsidenten des Rechnungshofs an das Ministerium der Finanzen[3] zur Finanzlage der Kommunen zitiert werden:
„{…} Die Kommunen konnten zwar 2017 einen Kassenüberschuss von landesweit 431 Mio. Euro erzielen, viele der von der Verschuldung betroffene Kommunen werden jedoch auch künftig den für einen Schuldenabbau erforderlichen Kapiteldienst kaum erwirtschaften können.“
Die kommunalen Spitzenverbände fordern die Landesregierung auf, die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs aufgabenangemessen auszustatten und ferner endlich in ernsthafte Gespräch über ein neues kommunales Entschuldungsprogramm einzutreten, damit der enorm hohe Bestand an kommunalen Krediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von mindestens 6,4 Mrd. Euro[4] endlich abgebaut werden kann.
Hierzu der Rechnungshof in der erwähnten LT-Vorlage 17/3573 vom 23.08.2018:
„Die geplanten Zins- und Tilgungshilfen im Rahmen des Aktionsprogramms Kommunale Liquiditätskredite werden dieser Situation nicht hinreichend gerecht. Insoweit wird angeregt, ein umfassenderes Entschuldungsprogramm zu prüfen {…}, das Konsolidierungsvereinbarungen mit den betroffenen Kommunen beinhaltet und einen konsequenten Abbau der über Jahrzehnte angehäuften Altschulden sicherstellt.“
[1] Siehe hierzu: Landtag Rheinland-Pfalz, Vorlage 17/3573 vom 23.08.2018, Ergänzende Bemerkungen zur kommunalen Finanzlage und Entwicklung der Schlüsselzuweisungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz vom 17.08.2018.
[2] Siehe hierzu: Landtag Rheinland-Pfalz, Vorlage 17/3552 vom 10.08.2018, Schreiben des Präsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz vom 18.07.2018.
[3] Siehe hierzu: Landtag Rheinland-Pfalz, Vorlage 17/3552 vom 10.08.2018, Schreiben des Präsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz vom 18.07.2018.
[4] Diese Angabe beinhaltet nicht die kommunalen Kredite zur Sicherung der Liquidität der Ortsgemeinden im Rahmen der sog. Einheitskasse auf der Ebene der Verbandsgemeinden.