Auch wenn Forderungen der Kommunen im Vergleich zum ersten Entwurf des Gesetzes umgesetzt worden seien, könnten vor allem die finanziellen Auswirkungen, die sich aus den Folgen des Gesetzes ergeben würden, nicht abgeschätzt werden. Von daher erneuern die Kommunalen Spitzenverbände ihre zentralen Forderungen:
- Das Investitionsprogramm von 13,5 Mio. Euro für den Aus- und Umbau von Küchen („Küchenzuschuss“) reicht nicht aus. Eine Betreuung über 7 Stunden am Stück erfordert erheblich höhere Investitionen als nur die Ertüchtigung von Küchen. Hier muss aus Sicht der Kommunen deutlich nachgebessert werden.
- Der bisher nur per Rahmenvereinbarung geregelte Trägeranteil gehört aus Sicht der Kommunen verbindlich ins Gesetz. Nur so könne in diesem Punkt weitgehend Kostenklarheit hergestellt werden.
Die kommunalen Spitzenverbände appellieren daher erneut an die Landtagsfraktionen, diese Forderungen im Gesetzgebungsverfahren zwingend zu berücksichtigen. Es gehe um die Einhaltung des Konnextitätsprinzips „wer bestellt, bezahlt“ und die Minimierung von finanziellen Risiken, denn mit dem jetzigen Entwurf seien erhebliche Mehrkosten in 3-stelliger Millionenhöhe zu erwarten.