Landkreistag begrüßt erweiterten Gestaltungsspielraum für die Kreise im Bereich des Wohnungsbaus

Wohnungsbau ist eine überörtlich angelegte Aufgabe

Innen- und Finanzministerium entsprechen damit einer seit Längerem vorgetragenen Forderung des Landkreistages. Die konkrete Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ist aus Sicht des Verbandes eine überörtlich angelegte und damit auch eine Kreisaufgabe. Insbesondere kleineren Gemeinden ist es kaum zuzumuten, sozialen Wohnungsbau zu betreiben. „Eine Wohnbaugesellschaft unter Beteiligung der Landkreise ist dagegen potenziell imstande, vorhandene Flächen im Landkreis für die Schaffung von Wohnraum zu nutzen und damit die größeren Städte von einem Zuzug zu entlasten, der dauerhaft nicht zu bewältigen ist“, so Schartz. Weiter werde damit der Katalog an Möglichkeiten für die Landkreise erweitert, sich aktiv an der (Innen-)Entwicklung ihrer kreisangehörigen Gemeinden zu beteiligen.

Kreise allein können aber Probleme des Wohnungsmarktes nicht beheben

Klar sei aber auch, dass ein verstärktes Engagement der Kreise nicht genüge, den Herausforderungen besonders auf dem Mietwohnungsmarkt gerecht zu werden. Hier stünden weiter alle Beteiligten, Bund, das Land und die Kommunen, aber auch die private Wohnungswirtschaft in der Pflicht. Nicht zuletzt weist Schartz darauf hin, dass ein Engagement der Kreise im Wohnungsbau abhängig von den jeweiligen finanziellen Handlungsspielräumen ist. Die Finanzausstattung der Kreise in Rheinland-Pfalz sei aber in ihrer Gesamtheit im Bundesvergleich unverändert als äußerst schwierig bis katastrophal zu bezeichnen.