Mit der Feststellung „die Kommunen seien zuständig für die Kindergärten, sie hätten die Ansprüche der Eltern zu erfüllen und das Land unterstütze sie dabei“, verkehre Ministerin Dr. Hubig die Gesetzeslage genau ins Gegenteil.
Kommunen sind keine „Befehlsempfänger“, sondern garantieren Qualität in der frühkindlichen Bildung
„Bund und Länder machen die Gesetze, nicht die Landkreise oder Städte! Wenn das Land neue Standards im Kindergartengesetz gesetzlich festschreibt, hat es auch nach dem in der Verfassung verankerten strikten Konnexitätsprinzip - wer bestellt, bezahlt! - die Pflicht, den Kommunen die Kosten hierfür voll zu erstatten“, so der Vorsitzende des Landkreistages weiter. Frau Dr. Hubig „degradiere“ die Kommunen zu Befehlsempfängern des Gesetzgebers.
Schartz stellt fest, dass die Landkreise und Städte die Hauptkostenträger bei der Kindergartenfinanzierung sind und deshalb deren Forderungen ernst genommen werden müssen. Über Wochen seien mit einer beispiellosen Medienkampagne des Bildungsministeriums, der Staatskanzlei und der Regierungsfraktionen einseitig Dinge zum Personalbesatz und der Finanzierung in die Welt gesetzt worden, die korrigiert und hinterfragt werden müssen, so der Landkreistag. Leider seien die Hinweise der Kommunen zum ersten Gesetzesentwurf kaum in den zweiten Entwurf eingeflossen.
Berechnungsgrundlagen sind offen zu legen, um die Auswirkungen für Personal, Kinder, Qualität und Finanzen festzustellen
„Man glaubt im Ministerium augenscheinlich, dass man mit 5.000 € pro Kita den Anspruch auf ein Mittagessen erfüllen könne und behauptet immer wieder, dass die Personalbesetzungen in den Einrichtungen steigen würde. Dabei legt das Ministerium seine Berechnungsgrundlagen nicht offen“, so Schartz. Der Landkreistag habe immer eine Gesetzesfolgenabschätzung gefordert und fordere eine laufende Evaluierung der Auswirkungen für Einrichtungen, Personal und die Qualität. „Wir wollen Qualität und beste Bedingungen für Kinder und Kitapersonal“, so der Landkreistag, „aber dann muss zugunsten der Kommunen als Hauptverantwortliche die Mitsprache und die Lastenverteilung richtig geregelt werden“, so Schartz weiter.
„Die Landkreise setzen sich für eine Weiterentwicklung in der frühkindlichen Bildung ein und nehmen ihre Aufgaben auch ernst; allerdings müssen die finanziellen Grundvoraussetzungen stimmen“, führt der Vorsitzende aus.
Ehrliches Umgehen mit Fakten und keine „Tricks“ in der Argumentation
Die Landkreise fordern deshalb insbesondere,
- dass das Land die von ihm zu zahlenden Personalkostenanteile nicht mehr dem Kommunalen Finanzausgleich entnimmt und diese Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleiches in Höhe von über 400 Mio. € endlich beendet wird;
- dass das Land den Kommunen den aus der letzten Reform des Kindertagesstättengesetzes aus dem Jahr 2006 entstandenen Betrag in Höhe von 70 Mio. € ersetzt, der infolge der Einführung der Elternbeitragsfreiheit zulasten der Kreise und Städte entstanden ist, - also endlich die eigenen Gesetze zu befolgen;
- dass das Land die Kostenbeteiligungen des Bundes in voller Höhe an die Kommunen weiterreicht;
- dass das Sozialraumbudget erhöht und die Dynamisierung der Tarifentwicklung angepasst wird, wobei dann auch öffentlich zu machen ist, welche Förderprogramme im Gegenzug eingestellt werden, denn nur so kann die Öffentlichkeit erfahren, dass das Sozialraumbudget nicht hält was es verspricht;
- dass insbesondere den Landkreisen die notwendige Flexibilität eingeräumt wird, bei den im ländlichen Raum oft vorhandenen kleineren Kindertagesstätten auf das neue System angemessen reagieren zu können (= Wegfall der 8 %-Toleranzgrenze bei der Personalbedarfsplanung).
- und dass endlich gemeinsame Berechnungsgrundlagen auf den Tisch kommen, die eine ehrliche Beurteilung der Personal-, Qualitäts- und Kostenentwicklung erlauben.
„Die rheinland-pfälzischen Landkreise dürfen erwarten, dass ihre berechtigten Anliegen bei den weiteren Beratungen des Regierungsentwurfs berücksichtigt werden. Wir sind jederzeit zum ehrlichen Dialog bereit“, so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Günther Schartz, abschließend.