Finanzen

Ministerrat verabschiedet weitere Belastungen für die äußerst angespannten Kommunalfinanzen

Mittel für Kindertagesstätten - Forderung nach voller Weiterleitung der Bundesmittel

Der Bund erstattet den rheinland-pfälzischen Kommunen die durch die Umsetzung seines 2018 beschlossenen Gute-Kita-Gesetzes entstehenden Mehrkosten über den Haushalt des Landes. Das Land Rheinland-Pfalz wiederum setzt diese Mittel im Rahmen des KiTa-Zukunftsgesetzes ein. Das Problem: Die Mittel des Bundes fließen aufwachsend in den Jahren 2019 bis 2022, das rheinland-pfälzische KiTa-Zukunftsgesetz tritt jedoch erst zum 01.07.2021 in Kraft. Es besteht aus kommunaler Sicht die berechtigte Vermutung, dass das Geld erneut nicht bei den rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften für den vom Bund vorgesehenen Zweck ankommt. Sicher scheint jedenfalls, dass es nicht in voller Höhe ankommt, denn der Bund erstattet dem Land Rheinland-Pfalz in den Jahren 2021 und 2022 jeweils rd. 98 Mio. €. Im Rahmen des KiTa-Zukunftsgesetzes erhalten die Kommunen aber ab 2022, dem Jahr der vollen Wirksamkeit des Gesetzes, lediglich rd. 81 Mio. €. Die Frage, wie die restlichen Gelder den Kommunen zufließen sollen, ist unbeantwortet.

Mittel für „geduldete“ Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhöhen

Kreise und kreisfreie Städte erhalten für die Kosten der sog. „geduldeten“ Flüchtlinge im Sinne des § 3 Abs. 2 Landesaufnahmegesetz eine Pauschale von 35 Mio. €. Den Landkreisen fehlen damit nach Berechnungen des Landkreistages jährlich 40 Mio. €, die vor einer Anpassung der Zahlungen des Landes zumindest vorfinanziert werden. Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher, aus den Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes aus der Spitzabrechnung der Asylbewerberkosten mit dem Bund die vorgenannte Pauschale umgehend zu erhöhen. Hintergrund: Diese Mehreinnahmen sollen ebenfalls nicht in den Kommunalen Finanzausgleich fließen, da das Land den Kommunen bereits Mittel für Asylbewerber gewährt.

Keine erneute Befrachtung des Kommunalen Finanzausgleichs

Mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes wird der Kommunale Finanzausgleich – der kommunale Finanztopf – erneut durch das Land belastet. Nach den Ausführungen in der Gesetzesbegründung sollen zur Finanzierung von bedeutenden kommunalen Vorhaben des Rettungsdienstes, des Brandschutzes usw. bis zu 200 Mio. € dem kommunalen Finanztopf entnommen werden. Die „Analyse kommunaler Finanzströme – Finanzierbarkeit von Landeshandeln“ vom März 2019 belegt bereits eindrucksvoll die starke Belastung des Kommunalen Finanzausgleichs seit 1990 mit jahresdurchschnittlich rd. 430 Mio. €.

Stopp der kommunalen Finanzmisere

Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben zurzeit einen Bestand an Liquiditätskrediten (Überziehungskrediten) aufgrund nicht ausreichender Finanzausstattung von mehr als 6 Mrd. €. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat aufgrund der mündlichen Verhandlung im Mai 2019 drei Verfahren ausgesetzt und dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Frage vorgelegt, „… ob §§ 5 bis 18 Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG – in der Fassung vom 8. Oktober 2013 und die Ansätze für die Finanzausgleichsmasse im Haushaltsplan für das Jahr 2014 mit Art. 49 Abs. 6 LV vereinbar sind.“ Das Verwaltungsgericht „hält das LFAG 2014 auch hinsichtlich seiner Finanzausgleichsregelungen für mit Art. 49 Abs. 6 LV nicht vereinbar.“

Der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz fordern die Landesregierung und die die Regierung tragenden Fraktionen auf, diese Vorgehensweise umgehend abzustellen und den kommunalen Gebietskörperschaften eine aufgabenangemessene und auskömmliche Finanzausstattung zuzugestehen.