Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zeigt desaströse Finanzlage der Kommunen auf

Die Kommunalaufsicht des Landes hatte 2016 den Haushalt des Landkreises beanstandet und anstelle des Kreises die Kreisumlage selbst im Wege der Ersatzvornahme heraufgesetzt, nachdem dieser nicht bereit war, seinen finanziell angespannten Kommunen zur Finanzierung seines eigenen Defizits eine erhöhte Kreisumlage abzuverlangen. Der Kreis hat daraufhin gegen die Ersatzvornahme durch das Land geklagt. Das Oberverwaltungsgericht gibt dem Landkreis Kaiserslautern recht. Das Land ‑ so stellt das Gericht fest ‑ hat mit seiner eigenmächtigen Erhöhung der Kreisumlage in die verfassungsrechtlich geschützte finanzielle Mindestausstattung von Gemeinden des Kreises eingegriffen.

Das Urteil belegt, wie desaströs die Finanzsituation in den Kommunen ist. Weder der Kreis noch seine Kommunen haben ‑ wie das Gericht feststellt ‑ in dem streitbefangenen Jahr finanzielle Handlungsmöglichkeiten gehabt, ihr Defizit zu reduzieren, auch wesentliche Einsparpotenziale waren nicht vorhanden.

Fazit des Landkreistages: Kreise und ihre Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken an der Wand. Das Land muss endlich seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachkommen, seine Kommunen nachhaltig ausreichend finanziell auszustatten. Es hilft nichts, stattdessen vom klammen Kreis zu verlangen, sich das, was ihm an Geld fehlt, von seinen klammen Kommunen zu holen. Das Oberverwaltungsgericht hat diesem Weg des Landes nun einen Riegel vorgeschoben.