In diesem Zusammenhang seien viele Fragestellungen zu lösen, die sicher auch kurzfristig nicht zu entsprechenden Verstärkerfahrten führen könnten. Der Vorsitzende des Landkreistages wies dann darauf hin, dass man frühzeitig seitens des Landkreistages dafür geworben habe, die Situation der Schülerbeförderung zu Schuljahresbeginn besonders im Auge zu haben. „Wir haben damit genau auf die jetzt angesprochene Situation reagiert, um frühzeitig die Weichen in eine andere Richtung stellen zu können“, so Schartz weiter. Bei einem Markt, der im Bereich des Linienverkehrs kaum ergänzende Angebote machen könne und insbesondere Begrenzungen auf der Fahrerseite aufweise, sei dies keine triviale Aufgabe. Insofern sei die Initiative des Wirtschaftsministers zu begrüßen, der zum einen den Schülerverkehr entlasten und zum anderen mit dem Angebot an die Busreiseunternehmen zusätzliche Einnahmen auf dieser Seite organisieren wolle. Wir hoffen, dass wir genügend Busfahrer finden.
Ministerin Dr. Hubig steht im Widerspruch
Ein gänzlich anderes Verständnis von politischer Gesamtverantwortung attestiert Schartz hingegen der Bildungsministerin. „Wir kennen unsere Verantwortung und haben uns genau im Rahmen der von der Landesregierung in den Corona-Verordnungen vorgegebenen Richtlinien bewegt“, so Schartz weiter. In den Diskussionen mit der Landesregierung war nie von etwas anderem die Rede als dass gerade im ÖPNV, mithin auch bei der Schülerbeförderung, Abstände nicht eingehalten werden können. Es sei auch kein Ziel seitens der Landesregierung in eine andere Richtung formuliert worden. „Da ist es dann auch aus meiner Sicht zu kurz gesprungen, wenn die Bildungsministerin darauf hinweist, dass die Schülerbeförderung von den Kommunen organisiert wird.“ Schartz wies dann weiter darauf hin, dass auch im Übrigen nicht nur durch die Corona-Verordnung der „Qualitätsstandard“ für die Schülerbeförderung durch das Land vorgegeben werde. „Wer hier mehr bestellt, muss auch mehr bezahlen“, erinnert Schartz noch einmal an das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung. Damit weist er darauf hin, dass das Land durchaus in der Lage sei, andere Maßstäbe für die Schülerbeförderung zu definieren, diese dann aber auch bezahlen müsse. Gerade bei der Zahlung kann Schartz darauf verweisen, dass hier die Landesquote seit Jahren wieder rückläufig ist. Sie bewegt sich aktuell in der Größenordnung von 73,3 %. Den Rest müssen die Kommunen finanzieren. Abschließend weist Schartz noch einmal darauf hin, dass gerade bei dem Thema der Schülerbeförderung nur im Zusammenwirken von Land und Kommunen die Dinge auf andere Gleise gestellt werden könnten. Dann einfach mit dem Finger auf die Kommunen zu zeigen, wie dies die Bildungsministerin getan habe, ist eindeutig zu kurz gesprungen, schließt der Vorsitzende des Landkreistages. Auch wäre es richtig, wenn Frau Dr. Hubig mit dem Rechnungshof spreche, damit dieser die höheren Kosten akzeptiere. Dazu wäre es auch konsequent die Regelung des § 69 Abs. 5 des Schulgesetzes, also die Stehplatzquote von 70 %, einer kritischen Prüfung zu unterziehen.