In Rheinland-Pfalz unterstützen 54 Tafeln in über 86 Ausgabestellen Menschen in Not. Die Tafeln sind in allen 24 Landkreisen sowie allen kreisfreien Städten im Land aktiv. Rd. 1.000 Tonnen Lebensmittel werden monatlich durch die Tafeln in Rheinland-Pfalz vor der Entsorgung auf den Mülldeponien gerettet und kommen so den sozial schwächeren Mitgliedern unserer Gesellschaft zugute. Im Jahr beläuft sich die Zahl der geretteten Lebensmittel auf ca. 12.000 Tonnen.
Durchschnittlich 50.000 € werden pro Jahr benötigt, um den Tafelbetrieb aufrechtzuerhalten. Dabei handelt es sich nicht nur um Lebensmittelkosten, sondern auch um anfallende betriebliche Ausgaben. Die laufenden Hauptkosten liegen in den Bereichen Kraftfahrzeuge, Gebäude und Energie, Lebensmittelbewirtschaftung und Logistik sowie der Ausstattung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Landesverband der Tafeln erbittet unterstützende Hilfen von den Landkreisen und Städten in Rheinland-Pfalz. Dabei geht es zum einen um die Reduzierung betrieblicher Kosten, wie z. B. durch finanzielle Entlastungen bei den Abfallgebühren. Zum anderen geht es um logistische Fragen, wie die Zuweisung von Flächen für Lagerhallen. Konkret geht es auch um die Frage, wo es in den Landkreisen geeignete Flächen für neue Lagerhallen gibt, die logistisch gut zu erreichen sind. Ein weiteres Thema sind die durch das Infektionsschutzgesetz verbundenen Kosten für die gesundheitliche Erstbelehrung der Helferinnen und Helfer. Diese müssen die Tafeln selbst tragen und wünschen sich hier eine Befreiung der Kosten durch die Landkreise.
Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Günther Schartz, lobte die Arbeit der Tafeln, gerade im Hinblick auf die Themen Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Er betonte, dass mit Blick auf die finanzielle Lage der Landkreise keine dauerhafte finanzielle Förderung angeboten werden kann. Schartz kündigte jedoch an, die Problematik der Tafeln in den Sozialausschuss des Landkreistages einzubringen. Er verwies darauf, die logistischen Fragen an die Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Landkreise heranzutragen.