Gerade jetzt muss für alle Bürger und Unternehmen Liquidität gesichert werden. In Zeiten von Einnahmeausfällen aufgrund behördlich angeordneter Schließung, extremer Anzahl von Kurzarbeit und exorbitant ansteigender Arbeitslosigkeit wird kein Bürger und kein Unternehmer einen derartigen Akt an Ungerechtigkeit mit Verständnis aufnehmen. Die Forderungen des Rechnungshofes zeugen eher von fehlendem Realitätssinn.
Wenn in allen Haushalten die Einkommen/Einnahmen – zum Teil erheblich – geringer werden, werden die kommunalen Gebietskörperschaften nicht auch noch zusätzlich Liquidität ihrer Bürger und Unternehmern entziehen. Denn gerade bei Unternehmen kann die Grundsteuer mehrere tausend Euro betragen. Hier gilt, lieber auf höhere Einnahmen verzichten als eine Insolvenz zu verantworten.
Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bereits Mitte März 2020 zwei Erlasse zum liquiditätsschonenden Steuervollzug veröffentlicht. Beide Erlasse umfassen die Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), die Umsatzsteuer sowie die Gewerbesteuer. Der Bund, die Bundesländer und so auch das Land Rheinland-Pfalz gewähren von der Corona-Krise betroffenen Einzelunternehmern, Freiberuflern sowie kleinen und mittleren Unternehmen Finanzhilfen. Die Zuschüsse des Bundes bestehen in einer frei zur Verfügung stehenden Geldzahlung – ohne jegliche Zweckbindung. Auch ist damit keine Rückzahlungsverpflichtung verbunden.
Diese finanziellen Soforthilfen werden gezahlt, um den Zuschussempfängern trotz Einnahmeausfällen zu ermöglichen, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen, wie z.B. Miet- oder Pachtzahlungen, weiterhin nachkommen zu können. Gleichzeitig hier Steuererhöhungen zu fordern, widerspricht all den Bemühungen, die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise abzumildern.
Auch die Kommunen erkennen die gesetzliche Vorgabe des Haushaltsausgleichs nach der Gemeindeordnung an. Es ist jedoch die finanzielle Verantwortung des Landes gegenüber den Kommunen, dafür sorgen, dass deren chronische Unterfinanzierung beendet und ein finanzieller Rettungsschirm für die Kommunen aufgespannt wird.
Angesichts der zu erwartenden Dimension der wegbrechenden kommunalen Steuereinnahmen in der Krise ist auch die Forderung des Landesrechnungshofs, an den freiwilligen Leistungen zu sparen, befremdlich. Selbst wenn man diese alle streichen würde und damit das Geld für straßengebundenen ÖPNV, Kultur, Tourismus, Schwimmbäder, Vereine oder Spielplätze, wären das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, der aber gerade für die Bürgerinnen und Bürger viel ausmachen würde.