„Die Gesundheitsämter der Landkreise können in der sich aktuell etwas entspannenden Corona-Situation beratend zur Seite stehen, wenn es um die Klärung von Detailfragen bei der Ausarbeitung konkreter Hygienemaßnahmen geht, denn wir wollen alle handhabbare und örtlich angepasste Hygiene- und Besuchsregeln haben“.
Öffnungstermin unglücklich kommuniziert
Der zu früh und mit den Kommunen nicht abgestimmte Termin für eine Wiederöffnung der Schwimmbäder, den die Landesregierung vor Klärung von Hygienefragen in der Öffentlichkeit kommuniziert hat, war allerdings alles andere als hilfreich, so Günther Schartz.
Sicher wäre es besser gewesen, zuerst die Umsetzungs- und Hygienefragen zu klären, den Betreibern somit die notwendige Vorbereitungszeit zu geben, bevor man in der Öffentlichkeit Erwartungen weckt, die sicherlich nun nicht in jedem Fall erfüllt werden können. Der Landkreistag wird sich in der Erarbeitung der weiteren Rechtsverordnungen für eine Überarbeitung und Vereinfachung der Hygienevorgaben einsetzen, um diese vor Ort besser und realitätsnäher umsetzbar zu machen.