AHA und korrekte Personenangaben – Wir brauchen Ihre Unterstützung!
Die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen blieben der Schlüssel, umsteigende Infektions- und Krankheitszahlen zu verhindern. Auch die korrekten Personenangaben seien extrem wichtig. Andernfalls sei eine Kontaktnachverfolgung und damit das Durchbrechen einer Infektionskette nicht möglich. „Ich bin mir sicher, dass keiner der Auslöser für eine Kettenreaktion sein möchte, daher appelliere ich an alle: Werden Sie nicht nachlässig! Wir haben viel dazugelernt, wir wissen heute, wie effektiv die Mund-Nasenmasken schützen und wie wichtig Abstand und Hygiene sind. In der kälteren Jahreszeit kommt das Lüften hinzu und auch der Appell, die Corona-App zu nutzen. Das sollte für alle in Fleisch und Blut übergehen. Es sind so kleine Dinge, die Großes bewirken“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Ministerpräsidentin betonte, die Landesregierung arbeite mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger mit aller Kraft daran, dass Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen weiter im Präsenzbetrieb bleiben. Die Schließung sei für die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien eine sehr schwere Zeit gewesen. Nachlässigkeit und Feierlust dürften auch das Wiederanlaufen der Wirtschaft nach den empfindlichen Beschränkungen im Frühjahr und Sommer nicht gefährden. „Jeder weiß doch, dass ein zweiter Lockdown unsere Wirtschaft in die Knie zwingen würde und zigtausende Arbeitsplätze gefährdet wären“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung
Leider zeigten die Erfahrungen in jüngster Zeit, dass das Verhalten Einzelner zur Entwicklung eines neuerlichen innerdeutschen Infektionsgeschehens beitrage. Nachdem das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen vor allem auf das Reisegeschehen zur Urlaubszeit zurückzuführen war, gelte es nun, das innerdeutsche Infektionsgeschehen stärker in den Fokus zu nehmen. Die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen müssen konsequent beachtet werden. Auch die korrekten Personenangaben seien extrem wichtig. Andernfalls sei eine Kontaktnachverfolgung und damit das Durchbrechen einer Infektionskette nicht möglich.
Die Ministerpräsidentin hob nochmals die Bedeutung der Nachverfolgung von Infektionsketten durch die Gesundheitsämter zur Bekämpfung der Pandemie hervor: „Unser öffentlicher Gesundheitsdienst leistet in der Pandemie herausragende Arbeit und ist ein wichtiger Faktor bei der Bewältigung dieser Krise. Deswegen haben wir sofort einen Freiwilligenpool mit 1000 Unterstützern eingerichtet und nun für einen längerfristigen Einsatz zusammen mit den Kommunen 100 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dafür abgestellt. Im Rahmen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden wir in Rheinland-Pfalz 75 Vollzeitäquivalente schaffen, die überwiegend in den 24 Gesundheitsämtern im Land zum Einsatz kommen sollen. Zudem werden wir mit den Mitteln aus dem Pakt die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern vorantreiben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Mehr Vorsicht bei privaten Feiern
„Die letzten Wochen haben leider gezeigt, dass gerade größere Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Wir rufen deshalb alle Bürger und Bürgerinnen dazu auf, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und vertretbar sind. Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit – es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft! Wir haben deshalb beschlossen, in unserem Warn- und Stufenplan die Teilnehmerzahlen bei privaten Feierlichkeiten abhängig vom Infektionsgeschehen zu beschränken. Der Beschluss der Länderchefs und –chefinnen mit der Bundeskanzlerin sieht vor, dass in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, bei dem die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist, die Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten, von 50 nicht überschritten wird. Das wird bei uns damit unmittelbar umgesetzt. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden. Wenn die 7-TageInzidenz von 50 überschritten wird, sind weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere ist die Teilnehmerzahl weiter zu begrenzen. Die Ministerpräsidentin betonte: „Durch Nachlässigkeit und Feierlust dürfen wir nicht gefährden, dass Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen wieder geschlossen werden müssen. Das war für Kinder, Jugendliche und ihre Familien eine sehr schwere Zeit. Auch das Wiederanlaufen der Wirtschaft nach den empfindlichen Beschränkungen im Frühjahr und Sommer darf dadurch nicht gefährdet werden. „Jeder weiß doch, dass ein zweiter Lockdown unsere Wirtschaft in die Knie zwingen würde und zigtausende Arbeitsplätze gefährdet wären“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Corona Warn- und Aktionsplan RLP
„Eine bundesweite Verständigung über wirksame Schutzmaßnahmen und eine dezentrale Anwendung zur Eindämmung durch die Städte und Kommunen spielt eine wichtige Rolle, damit aus lokalen Corona-Herden kein Flächenbrand wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Landesregierung habe deswegen in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den Kommunen an einem präventiven Stufenplan gearbeitet hat, um passgenau auf steigende Infektionszahlen reagieren zu können. Daher habe sie sich auch in der Schalte mit der Kanzlerin dafür stark gemacht. „Ich bin für einen Katalog von wirkungsvollen Schutzmaßnahmen, der jeweils auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist. In der konkreten Umsetzung brauchen wir aber eine dezentrale Anwendung für die Städte und Landkreise, um Corona effektiv einzudämmen und landesweite zusätzliche Einschränkungen zu verhindern. Wenn in München die Infektionszahlen durch die Decke gehen, brauchen wir in Mainz, Koblenz oder Ludwigshafen keine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen. Genauso kann es unterschiedliche Maßnahmen für städtische und ländliche Regionen geben. Das Virus macht zwar nicht halt an Landesgrenzen, aber es macht einen Unterschied, ob ich in einer Region mit hohen oder niedrigen Infektionszahlen lebe und ob tendenziell viele Menschen zusammenkommen oder nicht. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen haben wir den „Corona Warn- und Aktionsplan RLP“ erarbeitet. Unser präventiver Stufenplan sieht regionale Aktions-Stufen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vor. Betrachtet werden die Infektionszahlen jeweils auf 7-Tage-Inzidenz-Stufen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Überschreiten der Inzidenz-Werte ist eine Warn- und Gefahrenmeldung. Es löst keine Automatismen aus. Land und Kommunen stimmen darin überein, dass zunächst auch regional sehr differenziert auf mögliche Veränderungen der Lage reagiert werden muss, um die daraus resultierenden negativen wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen für die Gesellschaft so gering wie möglich zu halten. Es soll verhindert werden, dass es bei regionalen Infektionsherden zu Einschränkungen im ganzen Land kommt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Günther Schartz, betonte, dass mit dem präventiven Stufenkonzept eine wertvolle Arbeitshilfe für die kommunalen Behörden und die Landesdienststellen erarbeitet wurde. „Auch in anderen Bereichen haben wir derartige Pläne und die hierzu enthaltenen Empfehlungen schätzen gelernt, wie die Rahmen- und Einsatzpläne etwa im Gesundheitsbereich oder im Bereich des Katastrophenschutzes. Das Stufenkonzept gibt Empfehlungen für die einzelnen Maßnahmen in den jeweiligen Inzidenzstufen und trägt zur möglichst einheitlichen Bekämpfung steigender Infektionsraten in Rheinland-Pfalz bei“, so Schartz abschließend.
Warnstufe Gelb
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird
Warnung an die Bevölkerung: Jeder und jede Einzelne soll sich der Verantwortung bewusstwerden. Durch große Achtsamkeit und Disziplin können weitere Gefahrenstufen verhindert werden. Denn die Unachtsamkeit eines Einzelnen kann viele andere gefährden.
Maßnahmen:
- erhöhte Aufmerksamkeit
- verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise und Städte
- Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2,
Gefahrenstufe Orange
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Einrichtung einer lokalen Corona-Task Force aus betroffener Kommune, Ordnungsbehörden, Gesundheitsamt, Gesundheitsministerium, Innenministerium, Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kommunale Spitzenverbände und Polizei.
Die Task Force erarbeitet maßgeschneiderte Empfehlungen für Schutzmaßnahmen, um regional die Corona-Infektionen einzudämmen. Diese Empfehlungen können als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regionalspezifisch von Landräten, Oberbürgermeisterinnen und –bürgermeistern umgesetzt werden.
Maßnahmen:
- verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Regelungen, z.B. regionaler Kontrolltag
- Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm;
- Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen und Freizeitparks;
- Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
- Keine Möglichkeit, der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl bis zu einer Regelgrenze von 20% der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazität.;
- Verbot von Kontaktsport.
Alarmstufe Rot
Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner an mehr als 5 Tagen überschritten wird.
Es gilt eine flächendeckende Ausbreitung in jedem Fall zu verhindern.
Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die ggf. mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
Maßnahmen zusätzlich zu denen der Gefahrenstufe Orange:
- Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm;
- Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen;
- Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen im öffentlichen Raum
- Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen;
- Etablierung von Notbetreuungen;
- Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen;
- weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern;
- Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche;
- Entscheidung über Sperrstunden.
„Das Stufensystem des „Corona Warn- und Aktionsplans“ bietet einen transparenten Rahmen mit Handlungsempfehlungen für den Fall, dass Infektionszahlen steigen und Grenzwerte erreicht werden. Es entspricht der bereits in den vergangenen Monaten gelebten Praxis einer engen Abstimmung zwischen dem Land und den Kommunen und ermöglicht ein gezieltes Vorgehen abhängig von regionalen Bedarfen. Ab der Gefahrenstufe zwei wird künftig eine regionale Taskforce eingerichtet, an der alle Beteiligten auf kommunaler und Landesebene zusammenkommen. Diese gibt Empfehlungen für konkret vor Ort zu ergreifende Maßnahmen“, erläuterte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Mit Blick auf die besonders schützenwerte Personengruppe der älteren Menschen ergänzte sie: „Der Schutz der besonders gefährdeten Personengruppe der älteren Menschen ist uns seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Anliegen. Mit den Pflege-einrichtungen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben wir uns bereits im Sommer auf konkrete Verfahrensweisen und Handlungsschritte verständigt, wenn es im Einzugsbereich einer Einrichtung zu einem lokalen Infektionsgeschehen kommt. Diese Handlungsempfehlungen für die Einrichtungen konkretisieren den Corona Warn- und Aktionsplan RLP für den Bereich der Pflege und der Eingliederungshilfe“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.
Test und Nachverfolgungsstrategie
Bis zur Überarbeitung der Teststrategie und der Musterquarantäneverordnung durch den Bund, gelten die bestehenden Regelungen weiter fort. Dies gilt insbesondere für die Ergänzung der Teststrategie hinsichtlich neuer Schnelltest-Verfahren. So sollen zusätzlich zu den bisherigen Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden. In welchen Bereichen dies sinnvoll ist, wird in dem im Rahmen der letzten MPK angeforderten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt und in der jetzt anstehenden Fortschreibung der Teststrategie berücksichtigt.
Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 29.09.2020