WLAN in den Schulen wird mit DigitalPakt-Mitteln realisiert

„Der WLAN-Ausbau in den Schulen ist nicht wegen der Corona-Pandemie noch nicht abgeschlossen, sondern zum einen wegen einer desolaten Finanzierung der Gemeinden ,Städte und Landkreise als Schulträger und zum anderen wegen der mit der Umsetzung des Digitalpakts verbundenen und notwendigen Vorarbeiten so Schartz weiter. Die WLAN-Ausleuchtung der Schulen komme auch nicht durch Initiative der Landesregierung, sondern sei der Umsetzung des Digitalpakts Schule geschuldet, stellt Schartz klar. Insofern springe Dreyer hier auf einen fahrenden Zug. Nicht unerwähnt könne in diesem Zu-sammenhang bleiben, dass die Förderung kommunaler Schulbaumaßnahmen seit Jahren sträflich vernachlässigt werde, fährt Schartz fort. Wenn man wegen Klassenraumgrößen und Flurbreiten jahrelang mit den Regierungsvertretungen diskutieren müsse, dann staue sich Vieles auf, so Schartz. Die Kommunen stehen jetzt vor der Wahl, in zum Teil sehr schlechter Bausubstanz WLAN und IT-Technik einzubauen, die man später wieder ersetzen müsse, wenn die Schule dann endlich saniert werden kann. „Nicht die Corona-Pandemie ist die Ursache für die aktuelle Situation, sondern der Investitionsstau in den Schulen, verursacht durch antiquierte und zeitaufreibende Förderverfahren sowie die desolate Finanzlage“, so Schartz. Deshalb sei die Aussage zu den Kommunen so nicht akzeptabel, da der Eindruck entstehe, man habe vor Ort nicht gehandelt. „Wir brauchen einfachere Regelungen, schnelle Entscheidungen und die notwendigen Finanzmittel ohne jahrelange kommunale Vorfinanzierung im Schulbau. Auch inhaltlich sieht Schartz bei der Frage des Schulbaus Renovierungsbedarf: der Schulbau müsse endlich die pädagogischen Anforderungen durch die Digitalisierung mitberücksichtigen, was aber in den aktuellen Vorgaben noch keine Rolle spiele“, so der Vorsitzende. Im Übrigen habe der Bund jetzt die Glasfaseranschlüsse maßgeblich vorangetrieben und mit den Digitalpakten I bis IV riesige Summen für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der Förderung in Landesrecht lasse aber teilweise auch auf sich warten. „Die Bundesgelder für die Anwendungsbetreuung, also der technischen Betreuung in den Schulen, liegen bei der Bildungsministerin, die die Weiterleitung immer noch nicht geregelt habe“, so Schartz abschließend.