„Die kommunalen Impfzentren sind eine Erfolgsgeschichte! Der Einsatz des engagierten und äußerst motivierten Personals wird von allen Seiten gelobt,“ so Landrat Günther Schartz, Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz, und Oberbürgermeister Michael Ebling, Vorsitzender des Städtetages Rheinland-Pfalz. Es bestand ein Konsens über die Behandlung von Restdosen des Impfstoffes dahin gehend, dass ein Verwurf und damit ein Verlust auf jeden Fall verhindert werden muss. Eine Antwort des Gesundheitsministeriums auf die Anfrage einer Landtagsabgeordneten könnte Anlass zur Vermutung geben, dass das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium diese Abrede infrage stellt. Dort wird ausgeführt, dass sich eine Priorisierung schon aus der Impfverordnung des Bundes im Dezember 2020 ergeben habe.
Zum Hintergrund:
Der von BioNTech im Januar gelieferte Impfstoff war hochsensibel und deshalb kaum transportfähig und erst recht nicht lange lagerfähig. Erst durch Modifikationen des Impfstoffes hat sich dies geändert. Ursprünglich war von einer sehr kurzen Stabilität des Impfstoffes nach Rekonstituierung ausgegangen worden. Eine Rückführung in die Kühlung war ausgeschlossen. Insofern ging es nicht um die Frage, ob bereits ab Ende Dezember/Anfang Januar in unterschiedlichen Prioritäten geimpft werden sollte, sondern es ging schlichtweg um die Frage, ob in der Anlaufphase innerhalb von einer Stunde - folglich innerhalb eines sehr kurzen Zeitfensters - genug Personen in die Testzentren zu bekommen waren, zumal zu Anfang nicht klar war, ob die Situation der Restdosen überhaupt eintritt. Die gemeinsame Linie war deshalb, einen Verlust von Impfdosen unbedingt zu verhindern.
„Die jetzigen vielfältigen Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen sowie die allgemeine Diskussion über die unterschiedlichen Impfstrategien dürfen nicht zunehmend vor Ort auf dem Rücken des kommunalen Personals ausgetragen werden. Dies belastet zunehmend die Arbeit und Flexibilität in den Impfzentren und ist vor allem demotivierend für die Impfkoordinatorinnen und Impfkoordinatoren,“ stellen die beiden Vorsitzenden übereinstimmend fest.
Oberbürgermeister Ebling und Landrat Schartz verweisen dabei auch auf eine Pressemitteilung vom 12.02.2021 (Anlage), in der gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Anfangsschwierigkeiten in der größten Impfkampagne der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen und die schwierige Arbeit in den Impfzentren gewürdigt wird. Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass es ab dem 12.02.2021 entsprechende Regelungen zum Umgang mit übrig gebliebenen Impfdosen gab.
„Bisher haben die mündlichen Absprachen mit der Landesregierung gehalten. Wir gehen davon aus, dass dies weiterhin auch so sein wird. Um die Arbeit der Impfzentren erfolgreich betreiben zu können ist dies essenziell wichtig“, stellen die beiden Vorsitzenden fest. Ebling und Schartz machen abschließend darauf aufmerksam, dass die hervorragende Impfquote des Landes zum größten Teil auf das wertvolle Wirken der Impfkoordinatorinnen und Impfkoordinatoren zurückzuführen ist. „Wenn wir vor Ort aber keine Handlungsspielräume mehr haben, dann werden wir langsamer und zwar möglicherweise genau dann, wenn mehr Impfstoff kommt,“ geben Schartz und Ebling abschließend zu bedenken.