Innenminister Lewentz hat dazu angemerkt, dass der Abschluss des Jahres 2020 im Vergleich der Kommunen untereinander exemplarisch sei. Im Rahmen der Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) müsse insofern auch die horizontale Verteilung noch einmal gesondert betrachtet werden. Diese Neuausrichtung ist erforderlich, da der KFA Ende 2020 vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz einmal mehr als unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt wurde.
Der Landkreistag macht darauf aufmerksam, dass die Kreise systembedingt die Folgen der Corona-Pandemie erst in diesem Haushaltsjahr bzw. dem Haushaltsjahr 2022 mit voller Wucht treffen können. Aus dem Landesfinanzausgleichsgesetz ergibt sich, dass die Höhe der Kreisumlage 2020 als bedeutsame Einnahmequelle der Kreise die kommunale Einnahmeentwicklung zwischen dem 4. Quartal 2018 und dem 3. Quartal 2019 widerspiegelt, also noch vor Ausbruch der Pandemie. Zudem blieb die Höhe der Allgemeinen Finanzzuweisungen aus dem KFA als weitere Säule der Kreisfinanzen trotz Pandemie unverändert, was einer rechnerischen Entnahme von Mitteln aus der Stabilisierungsrechnung, also dem kommunalen Guthaben im KFA, geschuldet war.
Hinzu tritt: Der sog. Finanzierungssaldo ist eine von verschiedenen Kenngrößen zur Identifizierung der Finanzlage der Kommunen. Anders als das Rechnungsergebnis beinhaltet der Finanzierungssaldo keine kalkulatorischen Positionen wie Abschreibungen und Rückstellungen, sondern spiegelt lediglich Einzahlungen und Auszahlungen wider.
Der Landkreistag abschließend: Systembedingt lassen sich aus dem Finanzierungssaldo 2020 keine Rückschlüsse auf die Verteilung der Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs ableiten.