Selbstverständlich begrüßt der Landkreistag die Übernahme kommunaler Kassenkreditschulden in Höhe von 3 Mrd. €. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur intergenerativen Gerechtigkeit, da sich damit künftige Generationen einer geringeren Schuldenlast gegenübersehen.
Maßstab für die Beurteilung des Landesgesetzes ist für den Landkreistag darüber hinaus, dass die unterschiedlichen Gebietskörperschaftsgruppen gemäß ihrem Anteil am maßgeblichen kommunalen Kassenkreditbestand an der Entschuldung teilhaben. Dies ist aus Sicht des Landkreistages zunächst ein Gebot der Fairness. Zudem würde die Betrachtung nach Gebietskörperschaftsgruppen der grundsätzlichen Vorgehensweise bei der laufenden Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs entsprechen und den Umstand berücksichtigen, dass ein hoher Kassenkreditbestand nicht zwingend den Rückschluss auf eine auch niedrige Finanzkraft der Kommune erlaubt.
Nach bisheriger Einschätzung des Landkreistages büßen die Landkreise gegenüber einer anteiligen Entschuldung der Gebietskörperschaftsgruppen nahezu 80 Mio. € an Übernahmevolumen und damit Zukunftsperspektiven ein. Der Landkreistag fordert daher, dass das für die Kreise bereitgestellte Übernahmevolumen deren Anteil am kommunalen Kassenkreditbestand entspricht. Die Verteilung innerhalb der Gebietskörperschaftsgruppe hätte dabei selbstverständlich zu gewährleisten, dass kein Kreis sich gegenüber dem jetzt vorgelegten Modell schlechter stellt. Der Landkreistag wird sich entsprechend in das Beteiligungsverfahren einbringen.