Die kommunalen Spitzenverbände haben daher ein Gutachten zum Landesaufnahmegesetz bei der auf Öffentliches Recht spezialisierten Kanzlei Dombert Rechtsanwälte, Potsdam, in Auftrag gegeben. Ziel der Begutachtung soll eine rechtliche Ein-schätzung sein, ob das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet ist, sämtliche den Kommunen durch die Fluchtaufnahme entstehenden Kosten zu tragen. Gleichzeitig soll geprüft werden, wer die Integration der Menschen in unsere Gesellschaft zu leisten und wer dies zu finanzieren hat.
Die Spitzenverbände äußern ihre Erwartungen: "Das Land überträgt den Kommunen die Unterbringung und Versorgung flüchtender Menschen vollständig, will aber nur zum Teil dafür finanziell aufkommen. Wir erhoffen uns Klarheit in der Frage, ob es eine Finanzierungsverpflichtung des Landes gegenüber den Kommunen für die erheblichen (Mehr)kosten in allen Bereichen der Fluchtaufnahme gibt."