Die Verlängerung der Frist zur Leistungsanhebung von 18 auf 36 Monate für Geduldete begrüßen die kommunalen Vertreter ausdrücklich. Es wirke sich unmittelbar positiv auf die kommunalen Haushalte aus, wenn die Leistungsanhebung erst nach doppelt so langer Zeit erfolgt.
Die zugesagte Bundesunterstützung reicht jedoch insgesamt nicht aus, um sämtliche in den Kreisen, Städten und Gemeinden entstehenden Kosten zu finanzieren. So werden zum Beispiel die Kosten der Unterkunft immer teurer, auch die Folgekosten für Gesundheit, Kita, Schule, Integration steigen. Aus Sicht der Kommunalen Spitzenverbände sind wesentliche Fragen offen:
- Wieviel der zusätzlichen Bundesmittel werden an die Kommunen weitergereicht?
- Wer fällt unter die Pauschale? Wer kommt für die Kosten der Geduldeten auf?
- Wer trägt die Folgekosten der Integration?
- Was passiert mit den Mehrkosten dieses Jahres und den Kostensteigerungen in den Folgejahren?
Landkreistag, Städtetag und Gemeinde- und Städtebund halten daher ihre Forderung nach einer Vollkostenfinanzierung sowie eine Finanzierung von Integrationsleistungen gegenüber dem Land aufrecht.