Zwar übernimmt das Land ab 2024 über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) über 500 Mio. € dieser Schulden. Allerdings steht allein für 2024 zu erwarten, dass die Kreise nach aktuellem Stand über 180 Mio. € an neuen Kassenkrediten aufnehmen müssen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Folge: Bereits nach drei Jahren wird bei unveränderter Entwicklung der Effekt des PEK-RP wieder hinfällig sein. Ursächlich hierfür sind insbesondere Kostensteigerungen bei den Kindertagesstätten, generell bei den Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie bei der Mobilität (ÖPNV, Schülerbeförderung).
Landrat Achim Schwickert, Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz: „Die finanzielle Lage der rheinland-pfälzischen Landkreise wird immer kritischer.“ Die Kreise seien gehalten, ihre Aufgaben entsprechend den Vorgaben von Bund und Land zu erfüllen. Allerdings würden die damit verbundenen Belastungen vom Kommunalen Finanzausgleich (KFA) offenkundig nicht hinreichend abgefangen. Die Kreisumlage als weiteres Instrument der Refinanzierung stoße zunehmend an ihre Grenzen. Es bleibe daher bei der Forderung des Landkreistages nach einer Aufstockung des KFA sowie dessen vorzeitiger Evaluierung, spätestens im kommenden Jahr.
Anlage
Kassenkredite der Landkreise nach Bundesländern in 2023 in € pro Kopf
1. Brandenburg 0,00 €
2. Schleswig-Holstein 1,05 €
3. Hessen 2,63 €
4. Thüringen 6,28 €
5. Baden-Württemberg 6,60 €
6. Nordrhein-Westfalen 16,97 €
7. Saarland 18,10 €
8. Bayern 28,05 €
9. Niedersachsen 28,81 €
10. Sachsen 44,55 €
11. Mecklenburg-Vorpommern 48,63 €
12. Sachsen-Anhalt 224,07 €
13. Rheinland-Pfalz 303,26 €
(Quelle: Statistisches Bundesamt sowie eigene Berechnungen des rheinland-pfälzischen Landkreistages)