Ungeplantes Sterben der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser im ländlichen Raum muss verhindert werden - der Schutz der Patientinnen und Patienten hat im Vordergrund zu stehen

Wenn der Bund heute beschließt, das Defizit bei den Personalkosten rückwirkend zum Jahresbeginn 2024 zu schließen, sei das schlicht nicht ausreichend. Die Defizite bei den Personalkosten sind bereits seit 2022 in massiver Form aufgelaufen. Das Finanzierungsangebot des Bundes decke insgesamt nur kleine Teile der seit Jahren aufgelaufenen Finanzierungslücken ab. Werde dieses Angebot nicht erweitert, helfe dies vor Ort kaum weiter. Der auch in Rheinland-Pfalz zu beobachtende kalte Strukturwandel setze sich in dem Fall weiter fort und würde nach Einschätzung des Landkreistages weiter beschleunigt. Weiter, so der Landkreistag Rheinland-Pfalz, hätten die Krankenkassen eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten sicherzustellen.

Abschließend schließt sich der Landkreistag den Befürchtungen der rheinland-pfälzischen Krankenhausgesellschaft an, dass ein weiteres Kliniksterben zu längeren Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten führt. Das bestehende Netz der medizinischen Grund- und Notfallversorgung durch kleinere Krankenhäuser dürfe in keinem Fall gefährdet werden.