Kommunale Unterfinanzierung - Die Landkreise Cochem-Zell und Südwestpfalz stellen ihre Klagen gegen den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) vor

Beide Kreise sind in 2025 hoch defizitär, der Landkreis Cochem-Zell geht von einem Fehlbetrag von rd. 29,0 Mio. €, der Landkreis Südwestpfalz von einem Fehlbetrag von rd. 21,5 Mio. € aus. In der Folge werden beide Kreise ab 2025 voraussichtlich negatives Eigenkapital ausweisen müssen. In der Privatwirtschaft wäre damit der Gang vor das Insolvenzgericht zu prüfen. 

Die Gründe für die hohen Defizite liegen in einem massiven Kostenanstieg in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe, bei den Kindertagesstätten sowie in der Schülerbeförderung/ÖPNV. Ein entsprechendes Wachstum der originären kommunalen Einnahmen ist aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung jedoch nicht zu erwarten. Den damit unter dem Strich stark wachsenden Ausgaben wird der KFA trotz der angekündigten Aufstockung um insgesamt 600 Mio. € in 2025 und 2026 weiterhin nicht gerecht. 

Im Fall des Landkreises Cochem-Zell hat insbesondere eine Verteuerung der Schülerbeförderung und des damit einhergehenden lokalen Busverkehrs zur finanziellen Notlage beigetragen. Diese Verteuerung ist kein Einzelfall, sondern überall dort zu beobachten, wo Landkreise ihre Linienbündel neu ausgeschrieben und vergeben haben. Die Landrätin des Landkreises Cochem-Zell, Anke Beilstein: „Die Schülerbeförderung ist im ländlichen Raum das Grundgerüst für den ÖPNV. Sie ist Pflichtaufgabe, aber landesseitige bildungspolitische Entscheidungen sowie veränderte arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für die Busfahrer haben zu einer finanziellen Ausweitung gesorgt, die nicht ansatzweise durch Landesmittel nachvollzogen wurde. Es ist aber gerade Aufgabe des KFA, für eine ausreichende Gegenfinanzierung Sorge zu tragen.“ 

Der Landkreis Südwestpfalz ist insbesondere von der Reform des KFA in 2023 nachteilig betroffen. Die Verteilung der KFA-Mittel orientiert sich seither stark an den Sozial- und Jugendhilfelasten; Strukturschwäche findet dagegen bei der Berechnung der Finanzausgleichsmittel keine oder kaum Berücksichtigung. So musste der Landkreis erstmals in seiner Geschichte ausgerechnet infolge einer Finanzausgleichsreform dauerhafte Liquiditätskredite aufnehmen. Die Landrätin des Landkreises Südwestpfalz, Dr. Susanne Ganster: „Es ist unsere Pflicht, darauf hinzuwirken, dass auch ein Kreis in strukturschwacher Region seine Zukunftsperspektiven erhält. Leider hat uns die KFA-Reform benachteiligt. Mangels eines entsprechenden Härteausgleichs durch das Land sehen wir keine andere Möglichkeit, als uns hilfesuchend an die Gerichte zu wenden.“ 

Insgesamt sind, so der Geschäftsführende Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Andreas Göbel, die Kreishaushalte in dramatischer Schieflage. Im Augenblick gehen die Kreise von einem Defizit über 370 Mio. € aus. Der Landkreistag begrüße und unterstütze daher die angekündigten Klagen. Aktuell sei zwar die angekündigte Aufstockung des KFA durch das Land zwar als positives Signal zu verstehen. Die Aufstockung allein reiche aber nicht aus, um die kommunale Unterfinanzierung zu beseitigen. „Wir benötigen weitere Schritte, insbesondere eine vollständige Übernahme der Altschulden, eine Reduzierung der Sozialkosten sowie ein Absenken der Standards insbesondere im Kindertagesstättenwesen und im ÖPNV“, so Göbel abschließend.