Im Mittelpunkt steht dabei der verantwortungsvolle Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Flächen und die gezielte Förderung alternativer Flächen für die Solarstromerzeugung. Der Landkreistag kritisiert die zunehmende Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf hochwertigen landwirtschaftlichen Nutzflächen. Diese Flächen seien für die regionale Nahrungsmittelproduktion und die Sicherung der Selbstversorgung von zentraler Bedeutung und müssten erhalten bleiben. Stattdessen spricht sich der kommunale Spitzenverband für eine verstärkte Nutzung bereits versiegelter oder anderweitig nicht nutzbarer Flächen aus - etwa Industrie- und Gewerbeflächen, Hallendächer sowie Parkplatzflächen oder Flächen entlang von Autobahnen. Diese Form der Nutzung müsse durch das Land Rheinland-Pfalz gezielt gefördert werden. Potenzial sieht der Landkreistag zudem in der sog. Agri-Photovoltaik: Bei bestimmten Sonderkulturen könne die kombinierte Nutzung für Landwirtschaft und Energiegewinnung sinnvoll miteinander verbunden werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Resolution ist der Einsatz von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden. Der Landkreistag fordert die Landesregierung dazu auf, entsprechende Förderprogramme aufzulegen, um den Ausbau erneuerbarer Energien im kommunalen Bereich zu stärken und die Energiewende auf lokaler Ebene aktiv voranzutreiben. Kritisch bewertet der Landkreistag die Vorstellung, Kommunen könnten mögliche Haushaltsdefizite durch Einnahmen aus Agri- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgleichen. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung dürfe nicht auf Kosten landwirtschaftlicher Flächen und der Flächensteuerung erfolgen.
Resolution des Landkreistags zur Nutzung von Photovoltaik-Anlagen
Der Landkreistag hat in seiner Sitzung der Allgemeinen Landrätekonferenz am 20.03.2025 die Problematik der Agri- sowie Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen eingehend diskutiert und gelangt zu folgendem Beschluss:
Erwägungen:
• Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen werden zum Teil auf hochwertigen Landwirt-schaftsflächen errichtet und entziehen diese somit der landwirtschaftlichen Nutzung.
• Die Erhaltung hochwertiger Landwirtschaftsflächen ist von entscheidender Bedeu-tung für die Nahrungsmittelproduktion und die Sicherung der regionalen Selbstver-sorgung.
• Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bereits überbauten Flächen, wie In-dustrie- und Gewerbehallen und Parkplatzflächen sowie auf Flächen, die sich nicht für andere Nutzungen eignen, wie bspw. direkt an Autobahnen angrenzende Flä-chen, wird stattdessen befürwortet und sollte durch das Land forciert werden.
• Agri-Photovoltaik-Anlagen können hinsichtlich des Anbaus von Sonderkulturen eine parallele Nutzung derselben Flächen ermöglichen.
• Die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und kommunalen Flächen trägt zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei und unterstützt die Energie-wende auf lokaler Ebene.
Beschluss:
Der Landkreistag lehnt die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf hochwerti- gen landwirtschaftlichen Flächen ab, um deren Erhaltung für die landwirtschaftliche Nut- zung sicherzustellen.
Stattdessen befürwortet der Landkreistag die verstärkte Installation von Photovoltaik-Anla- gen auf bereits überbauten und nicht anderweitig nutzbaren Flächen, wie bspw. Industrie- und Gewerbehallen sowie Parkplatzflächen. Hier bedarf es der Förderung durch das Land. Im Rahmen des Anbaus von Sonderkulturen können Agri-Photovoltaik-Anlagen eine Kom- bination von Lebensmittelproduktion und Energiegewinnung ermöglichen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, entsprechende Förderprogramme für die Installa- tion von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden aufzulegen, um die Nutzung er- neuerbarer Energien zu unterstützen und die lokale Energiewende voranzutreiben. Insbe - sondere möge seitens der Landesregierung von der Position Abstand genommen werden, Kommunen sollten über die möglichen Einnahmen durch Agri- und Freiflächen-Photovol- taik-Anlagen Haushaltsdefizite ausgleichen.