Bund kompensiert kommunale Einbußen bei Mehrwertsteuer und Kinderbonus

Bund kompensiert kommunale Einbußen bei Mehrwertsteuer und Kinderbonus

Am 01.07.2020 tritt die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer im Rahmen des Konjunkturpakets in Kraft. Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Maßnahme und ist sehr zufrieden damit, dass der Bund die Städte, Landkreise und Gemeinden von den damit verbundenen Steuerausfällen freihält. Gleiches gilt für die Einbußen, die mit dem Kinderbonus verbunden sind. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Damit trägt der Bund einem dringenden Bedürfnis der kommunalen Ebene Rechnung, in der Pandemie nicht mit weiteren Kosten belastet zu werden, und sichert gerade in der aktuellen Zeit deren Handlungs- und Investitionsfähigkeit. Dafür sind wir dankbar.“

Es handele sich nicht nur um Maßnahmen von beiläufigem Interesse: „Für die kommunalen Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuersenkung und dem Kinderbonus erhalten die Kommunen insgesamt 911 Mio. €. Im Regierungsentwurf war eine diesbezügliche Kompensation durch den Bund noch nicht vorgesehen. Umso erleichterter sind wir, dass dafür nun Sorge getragen worden ist“, so Sager.

Der DLT-Präsident zeigte sich zuversichtlich, dass es den Kommunen gelingen werde, auch in der Krise handlungsfähig zu bleiben und mit ihren Investitionen einen Beitrag zur raschen wirtschaftlichen Erholung leisten zu können. „Was wir bislang an Gesprächsbereitschaft des Bundesgesetzgebers in Richtung der kommunalen Haushalte wahrgenommen haben, ist äußerst positiv. Das wollen wir deutlich zum Ausdruck bringen und anerkennen, dass die Politik die Bedeutung der kommunalen Handlungsfähigkeit gerade in der jetzigen schwierigen Zeit erkennt und sehr aufnahmebereit für unsere Forderungen ist, um die Pandemiesituation auch für die Kommunen so gut wie möglich zu bewältigen. Dieses gemeinsame Ziel eint uns auf allen staatlichen Ebenen.“

Die nächste wichtige Etappe werde laut Sager an diesem Freitag beginnen, wenn Bundestag und Bundesrat über die Kompensation der coronabedingten Gewerbesteuerausfälle sowie die Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den kommunalen SGB II-Wohnkosten um dauerhaft 4 Mrd. € pro Jahr erstmals beraten werden.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages vom 01.07.2020