Krisen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen - Ausstiegsstrategie für Rückkehr zur Normalität
Nachdem am Mittwoch der Deutsche Bundestag eine Reihe von Gesetzen verabschiedet hat, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzumildern, hat am heutigen Freitag der Bundesrat die Gesetze passieren lassen. Der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager sagte: „Die aktuelle Situation erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Wir sind aber zuversichtlich, dass es damit gelingen wird, in der Wirtschaft, in den Krankenhäusern und bei betroffenen Mitbürgern über eine gewisse Zeit die schlimmsten Auswirkungen abzufedern. Nun liegt unsere Hoffnung vor allem in einem baldigen Ende des Shutdowns. Denn klar ist: Auf Dauer halten wir das wirtschaftlich, aber auch gesellschaftlich nicht durch.“ Daher bräuchte es auch einer Ausstiegsstrategie mit dem Ziel, absehbar wieder zur Normalität zurückzukehren. „Es muss gelingen, den wirtschaftlichen und alltäglichen Stillstand zu überwinden, natürlich ohne unverantwortliche Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung einzugehen.“
Daneben wies er darauf hin, dass der Bund seine ursprünglichen Ambitionen zur Ausweitung seiner Kompetenzen im Infektionsschutzgesetz zuletzt deutlich abgeschwächt habe: „Das begrüßen wir. Landkreise, Krankenhäuser, Ärzte, Pflegepersonal und Ehrenamtliche leisten dieser Tage und Wochen herausragende Arbeit, für die ihnen unser aller Dank und Respekt gebührt.“ Diese gut funktionierenden dezentralen Strukturen müssten weiter gestärkt und dürften nicht geschwächt werden. „Von daher ist es richtig, dass der Gesetzentwurf noch einmal grundsätzlich verändert und mit einer Befristung bis zum 31.3.2021 beschlossen worden ist. Damit gefährden wir nicht die funktionierenden föderalen Strukturen, sondern gehen bezogen auf Corona zeitlich begrenzt und damit besonnen vor.“
Darüber hinaus sei erfreulich, dass das Paket zur Unterstützung der Krankenhäuser im Gesetzgebungsverfahren noch verbessert worden sei: „Das war auch dringend nötig. Es ist oberste Priorität, die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens in dieser Zeit zu erhalten und noch weiter zu verbessern. Die finanziell aufgestockte Kompensation von Einnahmeausfällen für freizuhaltende Betten ist ebenso wichtig wie Ausgleichszahlungen für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen“, so Sager.
Mit Blick auf die Hilfspakete für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer falle es Deutschland nicht leicht, Kredite in Höhe von 156 Mrd. € aufzunehmen. „Das ist eine gigantische Summe, die sich aber mit der ebenso gigantischen Herausforderung der dramatischen Auswirkungen des Coronavirus für Wirtschaft und Arbeitsplätze rechtfertigen lässt. So etwas haben wir – noch dazu im gesetzgeberischen Galopp von wenigen Tagen vom Gesetzentwurf bis zum Inkrafttreten – zuletzt 2008 im Zuge der Finanzmarktkrise erlebt“, sagte Sager. „Aber auch sonst hatten wir in den letzten Jahren viele Krisen und Katastrophen, von BSE bis zur Oder- und Elbflut, die Milliarden verschlungen haben.“ Daher müsse man auch in Zukunft mit weiteren notwendigen Ad-hoc-Maßnahmen rechnen.
Die vorgesehene Tilgung dieser Kredite innerhalb der nächsten 20 Jahre schränke die Handlungsmöglichkeiten künftiger Bundestage für sechs Legislaturperioden bei Weitem zu lange ein. „Deshalb muss das Hilfspaket über einen kürzeren Tilgungszeitraum gestemmt werden, um die nächste Generation nicht allzu sehr in ihrer politischen Handlungsfähigkeit einzuschränken.“
Für die nächsten Tage sei von zentraler Bedeutung, dass Betriebe, Unternehmen, Selbständige, Handwerker und Einzelhändler unverzüglich an die beschlossenen Hilfen kommen. „Diese wirtschaftlichen Strukturen sind nicht nur für unsere Volkswirtschaft insgesamt von großer Bedeutung, sondern prägen vor allem auch jeden Landkreis und jede Gemeinde. Wir müssen alles dafür tun, Geschäfte und Restaurants zu erhalten, Soloselbständige vor der Insolvenz zu bewahren und Gewerbetreibende zu unterstützen“, so Sager abschließend.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages vom 27.03.2020