Nachlese zur Kommunal- und Verwaltungsreform

Nachlese zur Kommunal- und Verwaltungsreform

In der vergangenen Woche wurde die „gemeinsame Sprachregelung“ der kommunalen Spitzenverbände, der Landesregierung und der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zum „weiteren Vorgehen bei der Kommunal- und Verwaltungsreform auf Grundlage der Ergebnisse der ergänzenden Gutachten zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)“ in der Presse publiziert. Damit findet ein Reformansatz zur Kommunal- und Verwaltungsreform, der überwiegend auf Größe und Quantität setzt, ein vorläufiges Ende.

Der Landkreistag Rheinland-Pfalz hat das weitere Vorgehen bei der Kommunal- und Verwaltungsreform, die sich nunmehr auch für die „2. Phase“ über Jahre hinzieht, auf Grundlage der bestehenden Gutachten und der erfolgten Ergänzungen zur interkommunalen Zusammenarbeit, von Anfang an konstruktiv begleitet.

Dabei wurde im Hinblick auf die zunächst vorgelegten Gutachten klargestellt, dass diese den klassischen Weg einer Verwaltungsreform, wie sie mindestens  seit dem  Jahr 2000 mit dem von Prof. Dr. Hesse vorgelegten Gutachten zur Regierungs- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz vertreten werden, verfolgt.. Das 2017 verabschiedete OZG sowie das Thema der Digitalisierung werden von den Gutachten, die konzeptionell auch bereits Ende 2015 vorgestellt wurden, nicht betrachtet.  In Zeiten der Digitalisierung gelte es aber, die Verwaltungsprozesse zu analysieren und nicht Landkarten neu zu zeichnen. Dies hat letztendlich dazu geführt, dass mit Professor Bischoff ein weiterer Gutachter eingeschaltet wurde, der zum einen darauf hinweist, dass der Nachweis einer „Reformrendite“ zumindest für die Kreisebene nicht erbracht sei, und zum anderen, dass die Chancen der Digitalisierung und zu untersuchen sei, ob die klassischen Reformansätze in Zeiten der Digitalisierung überhaupt noch angewandt werden könnten. Der LKT geht diesen Prozess im Interesse der Bürgerinnen und Bürger mit. Wir haben erreicht, dass die Frage von „Front-Office“ und „Back-Office“-Strukturen in die Begutachtung einbezogen wurde. Die Effizienz der Verwaltung kann durch die Digitalisierung erfolgreicher gesteigert werden als durch das Schließen einzelner Verwaltungen.

Bei der Thematik der Digitalisierung haben wir deutlich gemacht, dass dadurch die Abläufe von der kommunalen Seite zu den Landesbehörden verbessert werden können und beispielsweise auch die gemeinsame Nutzung von Programmen für Abrechnungen in der Jugendhilfe oder bei anderen Sozialleistungen Effizienzen heben könnten. Letzteres wurde bisher aber vom Land noch nicht als zielführend angesehen.

Wir konnten erreichen, dass die ADD sich für die Einrichtung von Stellen für die strategische Steuerung der IT und Digitalisierung (CIO) in den Kreisen“ öffnet, sodass wir auch Stabsstellen in unseren Verwaltungen schaffen können, um die Digitalisierung nach vorne zu bringen.

Maß der Dinge muss die Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger sein, die schnell und am besten aus einer Hand gewährt wird. Dies ist mit dem Weg über die Digitalisierung wohl am ehesten zu erreichen und schafft Flexibilität innerhalb der Verwaltungen!

In der gemeinsamen Sprachregelung wurde festgehalten, dass im 2. Halbjahr 2021 über die bis dahin erzielten Erkenntnisse berichtet werden soll, um dann das weitere Verfahren zu beraten. Der Landkreistag trat dafür ein, die Frist bis zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes auf Bundesebene hinauszuschieben, da dann am ehesten die Erkenntnisse über die Effekte der Digitalisierung deutlich werden könnten. Dies war aber letztlich nicht erreichbar.

Zur Unterstützung des weiteren Prozesses werden die kommunalen Spitzenverbände finanzielle Unterstützung vom Land erhalten, um damit auch seitens der Spitzenverbandsebene die Digitalisierung voranzutreiben.

Für den Landkreistag darf ich festhalten, dass wir bereits seit über einem Jahr eine konsequente Digitalisierungsstrategie verfolgen. Wichtige Meilensteine hierzu ist das Gigabit-Projekt der Landkreise, in dem dankenswerterweise alle 24 Kreise mitarbeiten. Ziel ist eine Verbindung der Kreisverwaltungen auf einem einheitlichen Gigabit-Standard mit eher „unbegrenzten“ Bandbreiten. Damit können wir uns untereinander auch technisch viel besser vernetzen. Dies schafft Effizienzen und spart einzelnen Verwaltungen auch Geld. Zweiter Meilenstein ist die Einführung eines gemeinsamen Video-Konferenzsystems zusammen mit dem LDI. Hier haben glücklicherweise 23 Landkreise ihre Zusage erteilt, hinzu kommt die Geschäftsstelle. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise wären wir froh gewesen, dieses System auch jetzt schon für unsere zahlreichen Konferenzen nutzen zu können, allerdings hat die zeitliche Vorbereitung und der jetzt immense Nachfragedruck nach allen möglichen Konferenzsystemen eine zügige Umsetzung, wie sie ursprünglich geplant waren, nicht zugelassen. Wir gehen aber davon aus, dass im Laufe des Sommers die Systeme für die Video-Konferenzen installiert sind, die ersten Kreisverwaltungen sind im Gigabit-Projekt bereits ans Netz gegangen.

Als dritten Baustein unserer Digitalisierungsstrategie hatten wir die Nutzung des Online-Portals von Cochem für alle Kreisverwaltungen festgehalten. Wir waren uns als Landkreise schnell einig; wegen der grundsätzlich auch von uns unterstützten Zusammenarbeit mit dem Land mussten wir jedoch auf einer Ausschreibung des Landes warten, die leider bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Mit diesem System, das der Landkreis Cochem-Zell im Rahmen eines Modellprojektes der Bundesrepublik Deutschland eingeführt hat, wären die Bürgerdienstleistungen in vielen Bereichen optimal abzubilden.

Wir werden insofern weiter an diesem Projekt arbeiten.

Anbei füge ich Ihnen die gemeinsame Sprachregelung zur Kommunal- und Verwaltungsreform (Anlage 1), sowie einen Pressetext, den der Landkreistag für die Herausgabe dieser Sprachregelung verfasst hat (Anlage 2), bei.

Gerne können Sie diese Unterlagen auch an Ihre Gremien weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Günther Schartz

(Landrat und Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz)